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Für eine im in er d a u e r n d e oder ewige Rente, diedem eingetretenen Mitgliede und nach ihm seinen Nachfolgernimmerfort ausgezahlt wird, ist n—c», also das AntrittSgeld
bei d Probejahren
und ohne Probejahre « — '
Für r— 1.05 und "X— 100 gibt die letzte Gleichung « — 2000.Hier ist nämlich « das Capital, welches die jährlichen Zinsen« (r—i), d. h. ^ trägt und so lange tragen wird, als das Ca-pital angelegt bleibt, (tz. 15).
Sucht man endlich das Antrittsgeld « für eine i> jährigeZeitactie, die alle 0°' Jahre mit Gulden auszuzahlen ist, so
hat man ^
wo Z —2,/j,l2... für 6,3,1 Monate. Für t ^ ar> oder füreine solche, täglich oder vielmehr alle Augenblicke auszuzahlende
Rente wäre (wie tz. 15) (l
lvA. nai. L—i ist.
i3. Werden endlich der Rechnung nicht, wie bisher, Zin-seszinsen, sondern nur einfache Zinsen zu Grunde gelegt midist
§ — , also z. B. für 5 pCt. ? —20, für - pCt. C---25,
so wird man in dem Vorhergehendenstatt r setzen
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so, daß man z. B. in g. 19 I. erhält für die Einnahme derLasse, iVlL -j- ^ ^
V. ^'lz ' ss'l
und in §. 19 II für die Ausgabe derselben
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wo
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