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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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Für eine im in er d a u e r n d e oder ewige Rente, diedem eingetretenen Mitgliede und nach ihm seinen Nachfolgernimmerfort ausgezahlt wird, ist nc», also das AntrittSgeld

bei d Probejahren

und ohne Probejahre « '

Für r 1.05 und "X 100 gibt die letzte Gleichung « 2000.Hier ist nämlich « das Capital, welches die jährlichen Zinsen« (ri), d. h. ^ trägt und so lange tragen wird, als das Ca-pital angelegt bleibt, (tz. 15).

Sucht man endlich das Antrittsgeld « für eine i> jährigeZeitactie, die alle 0°' Jahre mit Gulden auszuzahlen ist, so

hat man ^

wo Z2,/j,l2... für 6,3,1 Monate. Für t ^ ar> oder füreine solche, täglich oder vielmehr alle Augenblicke auszuzahlende

Rente wäre (wie tz. 15) (l

lvA. nai. Li ist.

i3. Werden endlich der Rechnung nicht, wie bisher, Zin-seszinsen, sondern nur einfache Zinsen zu Grunde gelegt midist

§ , also z. B. für 5 pCt. ?20, für - pCt. C---25,

so wird man in dem Vorhergehendenstatt r setzen

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r' . . . u. s. w.ss

so, daß man z. B. in g. 19 I. erhält für die Einnahme derLasse, iVlL -j- ^ ^

V. ^'lz ' ss'l

und in §. 19 II für die Ausgabe derselben

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wo

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