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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
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91
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- oder nach

§. 18

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und daher,

da

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oder

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Die Tafel XXV gibt diese Werthe von

« für ^ 100

Gulden. Um zu sehen, welchen Unterschied der

verschiedene Zins-

fuß erzeugt

, so hat man

Jahre

Antrittsgeld

n

2 pCt.

5pCt.

6 pCt.

10 .

8 Y 8.26

. . 772.17 -

. 671.01

20 .

1635.14

. . 1246.22 ..

. 981.81

30 .

223Y.65

. . 1537.25 .

. 1125.78

40 .

2735.55

. . 1715.91 .

. 1192.46

50 .

3142.36

. - 1825.59 -

. 1223.35

Man nennt eine solche, von dem Alter und Leben des Mit-gliedes unabhängige Actie, die für sein Antrittsgeld von derder Lasse an ihn oder an seine Erben durch o Jahre gezahlt wird,eine Zeitactie (oder auch, obwohl gegen die oben aufge-stellte Bedeutung des Wortes, eine Zeitrente). Man kanndaher auch sagen, daß der heutige Werth dieser Zeitrente gleich

«, d. h. gleich ist, woraus folgt, daß der Werth der-selben nach n Jahren seyn wird L.r" oder Die Wer-

the dieser Große ^ ^ - gibt die Tafel XXVI für 100.

Soll die Zahlung dieser jährlichen Rente von Guldenerst- nach 1> Probejahren anfangen und dann durch n Jahre dau-ern, so ist das Antrittsgeld ^ , 7 ^ 77 ).