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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
Seite
89
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Ly

Soll die jährlich zu entrichtende Actie bis an den Toddes Mitgliedes dauern, also (nach 18. II.) eine Lebens-rente seyn, so wird man die Größe gleich dem höch-

sten Alter des menschlichen Lebens, nach der Tabelle I gleichy6, setzen, wodurch also das letzte Glied gleich Null

wird oder aus der Gleichung (äch ganz verschwindet.

5. Sollten auch die jährlichen Beitrage, nicht bloß durchdie a ersten Jahre, sondern bis an den Tod des Mitgliedesdauern, so ist aus derselben Ursache die Größe Lm-j-- 0.

6. Soll die Rente gleich am Ende des ersten Jahres ge-zahlt, also keine Probejahre eingeführt werden, so ist b o.

7. Soll die Summe nur einmal und zwar am Endedes Jahres bezahlt werden, so ist a i.

8. Ist a 0, so ist auch Lm 0, d. h. es wer-

den keine Beitrage j sondern bloß das Antrittsgeld bezahlt.

y. Besteht die Gesellschaft nur aus neugebornen Kindern,für die man Actien oder Renten kaufen will, so ist m0,also nach Tafel I. v» 1000 und L» 10782.28.

10. Werden die jährlichen Beiträge nicht, wie bisher vor-ausgesetzt wurde, am Ende, sondern schon im Anfange einesjeden Jahres bezahlt, so ist der zweite Theil der Gleichung (/I)

/Z

Sollen dann die Zahlungen der Lasse gerade so lange dau-ern, als die jährlichen Beiträge, so ist 0a und daher dieGleichung (^), wenn keine Probejahre statt haben, oder wennb ^ 0 ist

so daß daher auch diese jährlichen Beiträge der Mitglieder ganzwegbleiben, aber dafür die Cafse statt "A nur die Summe'/ Oentrichtet.

11. Die Caffe zahlt, nach dem angeführten Vertrage, dieSumme l/ jährlich einmal und zwar am Ende des Jahres.Wenn man aber vorzieht, alle halbe, alle viertel oder allgemein