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Soll die jährlich zu entrichtende Actie bis an den Toddes Mitgliedes dauern, also (nach 18. II.) eine Lebens-rente seyn, so wird man die Größe gleich dem höch-
sten Alter des menschlichen Lebens, nach der Tabelle I gleichy6, setzen, wodurch also das letzte Glied gleich Null
wird oder aus der Gleichung (äch ganz verschwindet.
5. Sollten auch die jährlichen Beitrage, nicht bloß durchdie a ersten Jahre, sondern bis an den Tod des Mitgliedesdauern, so ist aus derselben Ursache die Größe Lm-j-- — 0.
6. Soll die Rente gleich am Ende des ersten Jahres ge-zahlt, also keine Probejahre eingeführt werden, so ist b — o.
7. Soll die Summe nur einmal und zwar am Endedes Jahres bezahlt werden, so ist a— i.
8. Ist a — 0, so ist auch Lm — — 0, d. h. es wer-
den keine Beitrage j sondern bloß das Antrittsgeld bezahlt.
y. Besteht die Gesellschaft nur aus neugebornen Kindern,für die man Actien oder Renten kaufen will, so ist m —0,also nach Tafel I. v» — 1000 und L» — 10782.28.
10. Werden die jährlichen Beiträge nicht, wie bisher vor-ausgesetzt wurde, am Ende, sondern schon im Anfange einesjeden Jahres bezahlt, so ist der zweite Theil der Gleichung (/I)
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Sollen dann die Zahlungen der Lasse gerade so lange dau-ern, als die jährlichen Beiträge, so ist 0 —a und daher dieGleichung (^), wenn keine Probejahre statt haben, oder wennb ^ 0 ist
so daß daher auch diese jährlichen Beiträge der Mitglieder ganzwegbleiben, aber dafür die Cafse statt "A nur die Summe'/ — Oentrichtet.
11. Die Caffe zahlt, nach dem angeführten Vertrage, dieSumme l/ jährlich einmal und zwar am Ende des Jahres.Wenn man aber vorzieht, alle halbe, alle viertel oder allgemein