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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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I. Von dieser Anzahl Ll leben am Ende des isten Jahres

noch Li . (nach S- 62) und da am Ende dieses Jahres

jeder von den noch Lebenden den jährlichen Beitrag entrichtet,

so geben sie alle die Summe Li j 3 . Da aber die Lasse

dieseSummeeinJahrnach dem Eintritte der Mitglieder erhält,so hat sie dadurch den Nutzen dieses Capitals durch dessen ein-jährige Zinsen verloren, die während dieser Zeit den Mitgliedernzu Gute kommen, welche diese Summe so lange für sich selbssbehalten haben. Dieser Verlust der Casse muß daher, wennbeide Parteien, wie es bei Unternehmungen dieser Art gefor-dert wird, weder Nutzen noch Schaden haben sollen, wiedervergütet werden, was dadurch geschieht, daß man annimmt,daß die Lasse am Ende des ersten Jahres nicht die Summe

sondern nur die auf den Anfang dieses Jahres re-duciere Summe, oder daß sie nur den Werth erhalten habe,den diese Summe zur Zeit des Eintrittes der Mitglieder hatte.

Dieser Werth ist aber (nach S. 76) gleich ^ so daß

also die Casse von den sämmtlichen Mitgliedern bei ihrem Ein-tritte, nebst den sämmtlichen Antrittsgeldern HI«, noch die

Summe erhalten hat.

Am Ende des zweiten Jahres sind von der ursprünglichenAnzahl Lider Mitglieder nur mehr übrig, daher die

Casse dann von ihnen die Summe Li/ 3 . erhält , deren

Werth zur Zeit des Eintritts der Mitglieder nurist. Eben so erhält sie am Ende des dritten Jahres die auf denAnfang reducirte Summe ^ und so fort bis zu dem

Ende des Jahres, wo sie die letzte Zahlung dieser Mit-