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Dafür soll die Lasse dem Mirgliede die Summe alsjährliche Actie durch o Jahre entrichten und diese Zahlungender Lasse sollen erst am Ende des lst°" Jahres nach dem Ein-teilte des Mitgliedes anfangen, also von diesem Jahre bis zudem b-l-o'°" Jahre nach dem Eintritte dauern.
Sollte nämlich das Mitglied vor dem In--» Jahre nachseinem Eintritte sterben, so verfallen die von ihm der Lassegeleisteten Zahlungen an die Lasse, ohne daß das Mitgliedeine Entschädigung dafür erhielte. Man nennt diese l> Jahredie Probejahre, die man in manchen Gesellschaften eingeführthat, um den Schaden der Caffe zu vermeiden, der bei solchenVerträgen aus dem zu frühen Tod der Mitglieder entstehenkann, die während der kurzen Zeit seit ihrem Eintritte nurgeringe Leistungen tragen und doch vielleicht beträchtlicheSumme von der Cässe dafür erhalten könnten.
Die Einrichtung, daß nebst dem Antrittsgelde « auchjährliche Beiträge während der ersten a Jahre entrichtet wer-den, wird denjenigen Mitgliedern wünschenswerth seyn, dieeine größere Actie P wünschen, um ihren Verhältnissen dadurchin der That bedeutend, aufzuhelfen, und die doch vielleicht nichtun Stande sind, das dadurch ebenfalls größere Antnttsgeld «gleich Anfangs und auf einmal zu entrichten. Die Einrichtungaber, daß die Actie von der Lasse nur durch o Jahrs gezahltwird und dann aufhört, werden jene angemessen finden, diedurch ihre Stellung in der menschlichen Gesellschaft am Endeder bg-o ersten Jahre einer Erbschaft oder einer Erhöhung ihresAmtsgehalres u. dgl. entgegensehen, wo sie dann der Unter-stützung der Caffe nicht mehr bedürfen.
Nehmen wir, um die gegebene Aufgabe aufzulösen, an,daß eine große Anzahl N solcher Mitglieder, die gegenwärtigalle m Jahre alt sind, auf die erwähnten Bedingungen in dieVersorgungsanstalt treten, und suchen wir zuerst, welches dergegenwärtige Werth aller ihrer Leistungen (ihrer Antrittsgeldersowohl als ihrer jährlichen Beiträge) ist, die sie nach und nachan die Caffe entrichten.