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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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I. Ganz eben so erhalt man für die mittlere Dauer desUeberlebenS der zweiten Person » oder der Frau, d. h. für

die Dauer des Witwenstandes ^

( r-^ ^ (r - ^

oder, da nach §. 7 die mittlere Lebensdauer

^-N

9

- 1 - .

^ ^ ist, so ist die Dauer

(^n-1 ^

des Witwenstandes ^

6 .

II. Für die Dauer des Ueberlebens der ersten Person moder des Mannes, d. h. für die Dauer des Witwerstandcs ist

eben so . ^ - 1 - Xs 7 - (r -

-i-H oder einfacher o .

kill. Endlich ist für die mittlere Dauer des gänzlichenAussterbens dieses Paares O- (r ^

oder kürzer N ^ -t- wo die Anzahl

der Glieder der letzten Reihe ist.

Das Vorhergehende setzt voraus, daß alle Trennungender Paare im Anfange des Jahres geschehen. Da sie aber imLaufe des ganzen Jahres im allgemeinen gleichförmig vor sichgehen, so wird man (wie S. 65) zu allen diesen vier Aus-drücken noch die Zahl addiren.

Lx. Sei das Alter des Mannes m yO und das derFrau n 80, so gibt die Tafel I