72
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und ihr Produkt . .
160
4
23
112
3
24
72
2
20
40
1
17
17
0
14
0
Summe . .
401
Weiter ist
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-- Z7 also die Ehedauer
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.. 222 -^- 2 . 31 .
Die Dauer des Ueberlebens von n oder die Dauer desWitwenstandes ist
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3?
— 2.31 -I- —3.22 Jahre
oder wenn n eher stirbt, die Dauer des Witwenstandes
o ch -7- — ^ — 2.31 -1- — 0.69 Jahre.
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Eben so hat man für m — 40 und » — 30 die Dauerder Ehe, 6- — 17.11, die Dauer des Witwerstandes
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-6 -4-4-^
12Z24
— 17.11 — 11.46
und die Dauer des Witwerstandes
- o 17.11 -^-^-5.53
Die Tafel IV und V geben diese Dauer der Ehe sowohl,als die des Ueberlebens für jedes Paar, deren Alter in und nbekannt sind.
§. 13. Man sieht aus dem Vorhergehenden, daß man,wenn man nur die Dauer der Verbindung oder der Ehe kennt,daraus die Dauer der Witwenschafr, der Witwerschaft und desgänzlichen Aussterbens des Paares durch eine leichte Rechnungfinden kann. Da man diese Größe in der Folge noch oft brau-chen wird, so wird es Vortheilhaft seyn, wenigstens bieder
Ehedauer 6 in eine Tafel wie Tab. IV zu bringen, weil sich