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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
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68
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I. Da aber, wie immer, diese Wahrscheinlichkeit und die deSGegentheils zusammen gleich der Gewißheit oder gleich der Ein-heit seyn müssen, so ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß jene bei-den Personen nach p Jahren nicht mehr zusammen leben, daß alsoentweder die eine derselben oder vielleicht beide gestorben sind,

II. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine bestimmte dieser bei-den Personen, z. B. die erste mjährige nach p Jahren noch lebe,die andere »jährige aber dann schon todt sei, ist

III. Eben so ist die Wahrscheinlichkeit, daß die zweite»jährige noch lebe, die erste aber schon todt sei,

IV. Endlich ist die Wahrscheinlichkeit, daß nach z, Jahren

die Wahrscheinlichkeit, daß nach p Jahren nicht alle zwei todtsind, sondern einer oder auch alle beide noch leben,

g. 10. Wollte man diese Betrachtungen auf mehr alszwei Personen fortsetzen, so hat man z. B. für drei Personen,deren die erste jetzt m, die zweite n und die dritte o Jahr altist, die Wahrscheinlichkeit, daß sie nach zi Jahren alle drei noch

Die Wahrscheinlichkeit aber, daß nach p Jahren die bei-den ersten Personen noch leben, die dritte aber schon todt sei, ist

beide schon todt sind (i

V. .

, also auch

zusammen leben

; also auch, wenn sie alle

von gleichem Alter sind,