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zutheilen, wie sie selbst es zu thun verpflichtet sind. WelcheGründe kann der zur Verheimlichung haben, der mit sich undmit den andern aufrichtig zu Werke geht und sich nur seinesbesten Vorsatzes bewußt ist. Etwa den Tadel? — Der unge-gründete schmerzt nicht und kann ja wieder getadelt, d. h.widerlegt werden: der gegründete aber kann demjenigen nurwillkommen seyn, der es, nicht mit seiner kleinlichen Eitelkeit,sondern mit der guten Sache, mit der Sache der leidendenMenschheit, wahrhaft redlich meint, und der in der That, gleich-viel, ob durch sich oder durch andere, dazu beitragen will, daßdiese wichtigen und wohlthätigen Anstalten von allen Seitenbeleuchtet und erörtert, und ihrer jedem Menschenfreunde sowünschenswerthen Vervollkommnung, immer näher geführt wer-den mögen, was, ich wiederhole es, nur auf diesem und auf kei-nem andern Wege geschehen kann.
Diesen wichtigen Zweck zu erreichen, muß man gleich beider ersten Organisation solche Einrichtungen treffen, daß zuden Vorstehern derselben nur einsichtsvolle Männer und von be-währter Rechtlichkeit gewählt werden können. Es ist aber nichtgenug, nur kenntnißreiche Leute überhaupt, etwa große Juristenoder bedeutende Gelehrte u. dgl. zu nehmen, sondern solchemüssen gewählt werden, welche von dem Gegenstände, um denes sich hier handelt, die nöthigen Einsichten haben, welche dieinnere Einrichtung solcher Institute kennen und mit dem Ge-schäftsgänge derselben vertraut sind. Denn nur von solchenMännern können große Vortheile für das Institut erwartetwerden; nur sie können das Vertrauen des Publicums erhal-ten und bewahren und dadurch die Anstalt selbst ihrem Zweckeimmer näher führen. Es würde selbst gut seyn, die Vorstehersolcher Gesellschaften, da ihnen so große und so heilige Sum-men, wie Witwen- und Waisengelder sind, anvertraut wer-den, in gewisser Beziehung für die Erfüllung ihrer Pflichtenverantwortlich zu machen, wodurch man wenigstens die Zu-.dringlichkcit vieler unberufener Gründer und Projectmacher ent-.
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