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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
Seite
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Welche von den angeführten Versorgungsanstalten manauch betrachten mag, so müssen sie alle der folgenden Forde-rung entsprechen, die daher gleichsam als das Princip oderals die Basis aller dieser Anstalten betrachtet werden muß. »DieVersorgung (d. h. die Actie oder Rente), welche die Anstaltan die Mitglieder entrichtet, muß in Beziehung auf die Lei-stungen (d. h. auf das Antrittsgeld oder auf die jährlichenBeiträge) der Mitglieder, durch Rechnung so bestimmt werden,daß alle, also auch die letzten Mitglieder der Anstalt ganzin demselben Maße, wie die ersten, von der Lasse bedacht wer-den und daß bei dem Tode des letzten Mitgliedes, d. h. bei derAuflösung der Gesellschaft, das ganze Capital der Anstalt voll-kommen erschöpft ist.«

Jede Versicherungsanstalt/ welche dieser Forderung nichtgenügt, kann eben deßwegen auch für keine guteingerichteteAnstalt angesehen werden. Der Grund dieser Behauptung istfür sich klar. Denn wenn z. B. die späteren Mitgliedervon der Caffe weniger erhalten, als die frühern, weil manfindet, daß die früheren Actien oder Renten zu groß oder daßdie früheren Leistungen der Mitglieder zu klein waren, so waroffenbar Anfangs schlecht gerechnet worden. Wenn aber im Ge-gentheile den späteren Mitgliedern größere Versorgungen zu-fallen, als den früheren, d. h. wenn die Caffe in den folgen-den Jahren Ueberfluß, oder Gewinn bei ihrer Unternehmunghat, so ist ebenfalls, und zwar auf Kosten der früheren Mit-glieder, schlecht gerechnet worden, da man hier doch nicht, wiebei einer auf mercantilische Vortheile übernommenen Specula-tion, voraussetzen darf, daß die Caffe an ihren Mitgliedernund auf Kosten derselben irgend etwas gewinnen will. Dieje-nigen irren vaher sehr, welche von einer solchen Gesellschaft,wenn sie in ihren Augen gut seyn soll, große angehäufte Ca-pitalien forden, da diese, wenn sie in der That Ueberschüsseder Caffe sind, und nicht von späteren Zahlungen derselbenwieder aufgezehrt werden, nur ein Beweis der schlechten Be-rechnung der Anstalt seyn können.