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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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Casse erhalte. M. s. Abth. II. §. 23. Sucht man aber denjährlichen Beitrag, welchen dieses Paar, so lange eS beisam-men lebt, ohne Antrittsgeld, an die Cache zu entrichten hat,um jene Rente von 100 sl. für den Ueberlebenden zu begrün-den, so wird man bloß die Zahlen der Tafel XVIII. durch dieentsprechende Zahl der Tafel VIII. dividiren. Für unser Bei-spiel ich diese Zahl der Tafel VIII. gleich 6.78, also ich auch

der gesuchte jährliche Beitrag gleich 100.18 fl.

X. Treten dieselben beiden Freunde auf die Bedingungein, daß ihnen die Cache, von ihrem Eintritte bis an den Toddes Ueberlebenden^ jährlich die Rente von 100 fl. entrichte, sofindet man das AotrittSgeld, welches diese Rente begründet,in der Tafel XIX. In unserem Beispiele wird dieses Antritts-geld für ein Paar, das bei seinem Eintritte 45 und 60 Jahrealt war, gleich 1357.8 fl. seyn. Sucht man auch hier den jähr-lichen Beitrag, welchen das Paar, so lange es zusammen lebt,ohne Antrittsgeld entrichten muß, um jene Rente zu begrün-den, so wird man wieder die Zahlen der Tafel XlX. durch dieentsprechenden Zahlen der Tafel VIII. dividiren. Für unser

Beispiel ist dieser jährliche Beitrag gleich ^ 2OO.2 fl.

M. s. Abth. II. §. 30.

XI. Sucht man endlich das Antrittsgeld, welches ein Mitgliedbei seinem Eintritte, ohne weitere Beiträge, oder sucht man denjährlichen Beitrag, welchen ein Mitglied, ohne Antrittsgeld,von seinem Eintritte bis an seinen Tod an die Casse entrichtenmuß, um dadurch einer bei seinem Eintritte bezeichneten Per-son eine jährliche Rente von 100 fl. zu versichern, welche dieserPerson von dem Tode des Mitglieds bis an ihren eigenen Tod vonder Casse entrichtet wird, so findet man dieses Antrittsgeld inder ersten, und diesen jährlichen Beitrag in der zweiten Zeile derTafeln XX, XXI und XXII, welche für 3, 4 und 5 pCt. nach denMortalitätstafeln von Baumann und Süßmilch berechnet wor-den sind. Will z. B. ein üi seinem 40sten Jahre eintretender