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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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sie auch, nicht immerwährende, bis an ihren Tod dauerndeBeiträge, wie in Tafel XIII., sondern a u fh ö ren deBeiträgeentrichten, die, als geringer, ihren Vermögens-Umständen an-gemessener sind. Die Tafel XV. gibt diese durch die ersten 3 ,5, 7 und lO Jahre dauernde jährliche Beiträge, nach welchendie Mitglieder nichts mehr an die Casse zu entrichten haben.So wird z. B. nach der letzten Columne ein Mitglied von 30Jahren durch die ersten 10 Jahre jährlich 48 fl. einrichten, umseinen Erben bei seinem Tode eine Acrie von 1000 fl. zu ver-sichern. Man s. Abth. II. §. 23. Nr. 4-

VII. Bisher wurde vorausgesetzt, das? bei dem Tode desMitgliedes die Actie von der Casse in allen Fällen ausgezahltwerde, weil sich diese Erbschaft des Mitgliedes nicht auf einebest i m m t e Person, sondern überhaupt nur auf irgend einenseiner Erben oder auf den Besitzer des Eintrittsscheines des Mit-gliedes bezieht. Wenn aber, nach dem mit der Anstalt geschlos-senen Vertrage, das eintretende Mitglied, durch seine Leistun-gen an die Casse, seine Versicherung nur an eine individu-elle und von ihm bezeichnete Person ausschließlich bestimmt,an welche diese Versicherung, bei dem Tode des Mitgliedes, vonder Casse entrichtet werden soll, so tritt hier das von dem vori-gen wesentlich verschiedene Verhältniß ein, daß die Casse jeneVersicherung nicht auf alle Fälle, sondern nur dann auszu-zahlen verbunden ist, wenn jene von dem Mitgliede bezeichnetePerson, bei dem Tode des Mitgliedes, selbst noch am Lebenist, und daß daher, wenn diese bezeichnete Person noch vordem Mitgliede stirbt, der oben erwähnte Vertrag mit der Casseerloschen ist und die Leistungen des Mitgliedes sowohl als dieVersicherung selbst der Casse Heimfallen.

Die Tafel XVI. gibt den Beitrag, welchen z. B. ein Fa-milienvater jährlich bis an seinen Tod zu entrichten hat, umbei seinem Tode einer bestimmten Person, z. B. seiner Frau,seinem Kinde oder irgend einem andern von ihm bezeichnetenMenschen eine Aktie von 100 fl. zu versichern. Nach der letztenColumne wird z. B. ein bei seinem Eintritte öojähriger Vater