geld von 1089.6 fl. oder 1069 fl. 36 kr. von der Lasse eineRente von 100 fl. erhalten, die ihm jährlich bis an seinenTod ausgezahlt wird. Ein 6ojähriger Mann wird nur 777.»und ein LOjähriger nur 403.2 fl. oder 403 fl. 12 kr. entrichten.Die zweite Abtheilung enthalt H. 19—21 mehrere Arten von Le-bensversicherungen, von welchen die gegenwärtige die einfachste ist.
II. Die Tafel XI. enthalt den jährlich, durch sieben Jahre zuentrichtenden Beitrag eines Mitgliedes, welches sich dadurcheine Erbactie von 100 fl. versichern will, die von der Lasse amEnde des siebenten Jahres an die Erben des Mitgliedes ausge-zahlt wird, vorausgesetzt, daß das Mitglied binnen diesen siebenJahren stirbt. Wenn aber das Mitglied diese Zeit überlebt, sohaben die Erben desselben keine Ansprüche auf die Lasse unddie Einlagen verbleiben dem Institute. Jene Tafel enthalt diesejährlichen Beitrage, wie sie in mehreren Gesellschaften Londonsstatt haben und die zwei letzten Columnen derselben enthaltendiese Beiträge, wie sie aus Abth. II. §.23 mit der Mortalitäts-tafel von Baumann und Süßmilch für 3 und 4 pLt. gefundenwurden. Man sieht z. B. aus der letzten Columne, daß einbei seinem Eintritte40 Jahre altes Mitglied 1.94 fl-durch siebenJahre entrichten muß, um bei seinem Tode seinen Erben 100 fl.,also auch 19.4 fl., um seinen Erben lOOO fl. u. s. w. auf den Fallzu versichern, daß er noch vor dem Ende dieses siebenten Jahressterben sollte. — Diese Einrichtung wird solchen Personen will-kommen seyn, die z. B. im Anfange ihrer Ehe nur eine kleinereBesoldung oder nur geringere Einkünfte genießen, aber dieHoffnung haben, daß nach sieben oder mehr Jahren ihre Lagedurch Vorrückung oder Erbschaft verbessert werden wird, unddie daher ihre Familie, wenigstens für diese ersten Jahre,sicher stellen wollen. Nach den in Abth. II. §. 23 gegeben For-meln läßt sich diese Tafel auch leicht für 10, 15, 20 Jahreeinrichten.
III. Will aber ein Mitglied seinen Erben eine Actie von 100 fl.nur für ein einziges Jahr versichern, so gibt die Tafel XU.das dafür geffichte Antrittsgeld. Wenn daher das Mitglied die-