/»
Contributionsfuß, und im dritten auf gemischte» Fuß in dieGesellschaft getreten.
In besondern Fallen werden den Actien und Renren auchbesondere Benennungen gegeben. Wird diese Versorgung z. B.von der Cache an das eingetretene Mitglied selbst ausge-zahlt, so heißt sie eine Leben sactie oder eine L e b en s-rente. Wird sie aber von der Cache an andere, von demMitglicde bezeichnete Personen, nach dem Tode deS Mitglie-des, ausgezahlt , so heißt sie eine Erbactie oder eine Eob-ren te. Wird diese Erbrente bei dem Tode des Mitgliedesder hinterlassenen Witwe desselben ausgezahlt, so heißt sieWitwenrente oder auch eine W i t w e n p en s i o n, undwenn sie für die hinterlassenen Kinder deS Mitgliedes bestimmtist, eine W a i se n p e n si o n u. s. w.
Wir wollen sogleich, um diese verschiedenen Arten derVersicherungen naher kennen zu lernen, die vorzüglichsten der-selben in Beispielen anführen.—Die diesem Werke angehängtenTafeln, deren Construction erst in der zweiten Abtheilung er-klärt werden soll, werden uns dazu sehr behülflich seyn unduns zugleich eine Uebersicht des Ganzen geben, eine Ueber-sicht, die zur vollkommenen Verständlichkeit derjenigen nachfol-genden Bemerkungen, welchen diese Abtheilung eigentlich ge-widmet ist, wesentlich beitragen wird. Ich bemerke nur noch,daß alle diese Tafeln für eine Actie oder für eine Rente vonhundert Gulden berechnet worden sind, und daß daher,wenn diese Actie oder 'Rente zwei oder drei hundert Guldenu. s. f. betragen soll, auch das ihr entsprechende Antrittsgeld oderder ihr entsprechende jährliche Beitrag, wie er aus jenen Ta-feln folgt, ebenfalls zwei oder dreimal u. f. größer genommenwerden muß.
I. Die Tafel X. gibt das Antrittsgeld, mit welchem sich einejede Person von einem gegebenen Alter eine Lebensrentevon 100 st. versichern kann, unter der Voraussetzung, daß dieCache ihre Einnahmen zu 3, st oder 5 pCt. berechnet. Für 5pCt. z. B. wird ein Mann von /,5 Jahren durch das AntrittS-