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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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seyn werden, welche bereits' auf Abwege gerathen sind, undnun wieder in die wahre Bahn einlenken, ihre irrigen Ansich-ten berichtigen und sich vor künftigen Täuschungen bewahrenwollen. In der zweiten Abtheilung aber werden die Gründeund die analytischen Ausdrücke mitgetheilt werden, welche dieBerechnung dieser Anstalten, oder die eigentliche Basisderselben constituiren, ohne welche keine Anstalt dieser Art be-stehen, und auf die daher, bei der Gründung derselben, vor-züglich Rücksicht genommen werden muß.

Man kann aber die verschiedenen bisher eingeführten Ver-sicherungsanstalten in zwei Classen eintheilen. Wenn einegewisse Summe, die beabsichtigte Versorgung, zu einer be-stimmten Zeit entweder nur einmal, oder auch, aber durcheine bestimmte Anzahl von Jahren, mehrmal, von der Casseder Gesellschaft entrichtet wird, so heißt diese ^umme eineActie. Wenn aber diese Summe an eine bestimmte Personvon einer gegebenen Zeit an bis an den Tod dieser Personjährlich entrichtet wird, so heißt diese Summe eine Rente.Beide zusammen werden eine Versicherung (Affecuranz) genannt.

Diejenigen Menschen, welche zu diesem Zwecke, der Ver-sicherung, zusammentreten, heißen in der ersten der oben er-wähnten Fälle eine Actien- und in dem zweiten Falle eineRentengesellschast. Beide zusammen werden eine V e r-si ch er u n g s a n sta l t genannt.

Das Recht einer solchen Versicherung, für sich selbst oderandere, erhält jedes Mitglied der Gesellschaft, dem unter ih-nen bestehenden Vertrage gemäß, entweder dadurch, daß esbei seinem Eintritte in die Gesellschaft eine bestimmte Summeals E i n t ri tts g e ld in die Cache der Anstalt erlegt, oderdaß es, durch eine bestimmte Zeit oder auch bis an seinen Tod,einen jährlichen Beitrag an die Cache entrichtet, oderdaß es endlich ein Antrittsgeld und überdies; in der Folge einenjährlichen Beitrag der Casse übergibt. In dem ersten Falle,sagt man, ist das Mitglied auf Capitalfuß, im zweiten auf