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ist sie keincswcges gegen eine Confession gerichtet, sondern be-handelt sie alle gleich. Wenn nun ein evangelischer Fürstseinen Unterthanen verschiedenen Glaubensbekenntnisses völliggleiche Rechte zugesteht, so hat er alles gethan, was man vonihm verlangen konnte, und es ist seine heilige Pflicht, nichtszu dulden, was dem entgegen seyn könnte. Auch bin ichüberzeugt, daß Sr. Majestät sehr sest dabei beharren werdenund die neuere Geschichte dürfte beweisen, daß es dem welt-lichen Arm nicht an Macht fehlt, " ' ' Priester zum
Gehorsam zu bringen. Gelehrte wollen auch behaupten, daßdie bisherige Forderung, wonach die Kinder gemischter Ehenin der katholischen Religion erzogen werden sollen, nicht imkanonischen Rechte begründet sey. Gewiß ist es wenigstens,daß ein solcher Zwang zur Zeit der französischen Herrschaftnicht Platz greifen durfte.
Ueber die Bestimmung Sr. Majestät, den Dom zu Cölnbetreffend, habe ich mich herzlich gefreut, wenn gleich meiner-seits nichts als fromme Wünsche dafür geschehen sind.
Ew. w. Verhältniß zu Bonn wünsche ich recht bald re-gulirt zu sehen und bitte gelegentlich um geneigte Mitthei-lung, wie weit Sie gekommen sind.
Ich empfehle rc.
voll Witzleben.