General von Witzleben.
Au der» Erzblschof Grafen v. Spiegel.
Berlin, den 39. November 1835.
Ew. Erzbischöfliche Gnaden danke ich verbindlichst fürdie hochgeneigte Mittheilung vorn 5. d. M. *) Das Rund-schreiben ist in einem so vortrefflichen Sinne abgefaßt, daßich es für meine Pflicht gehalten habe, Sr. Majestät davoirin Kenntniß zu setzen, Höchstwelche dies nicht allein sehrwohlgefällig aufgenommen, sondern auch ein Exemplar ansich behalten haben.
Das Gebet, die allgemeine Fürbitte enthaltend, ist in-sonderheit so rein christlich, daß sich unbedenklich alle Reli-gionspartheien darum versammeln könnten. Wollte Gott,man dächte und handelte überall in dem nämlichen Geiste.Während indeß Ew. rc. mit dem Beispiel wahrer Religiositätund treuer Unterthanenpflicht vorangehen, sperrt man sich inMünster gegen die Königliche Verordnung, die gemischtenEhen betreffend.
Ich verehre Ew rc. viel zu sehr, als daß ich mich nichtmit Offenheit gegen Sie aussprcchen sollte.
Abgesehen davon, daß die qu. Verordnung nicht neuist, sondern schon vor 23 Jahren für die damalige Monarchiegegeben worden ist, und keine Beschwerde veranlaßt hat, so