schlag dieLinicn-Regimcnter ihre jetzige vortheilhaste indepcndentcStellung verlieren würden, wodurch die Schwierigkeit gehobenist, ein Regiment von Königsberg nach Saarlouis und um-gekehrt, zu versetzen und im Fall einer bewaffneten Neutra-lität eben so viel Linien-Rcgimenter als nöthig auf einen Punktvereinigt werden können, ohne daß die übrigen Militair-Ein-richtungen des Staats im Mindesten dadurch alterirt würden.
aä e) Der Antragsteller scheint selbst zu fühlen, daß Of-fiziere, die cigendö mit den Landwehr-Angelegenheiten beauf-tragt sind, beibehalten werden müssen und schlägt vor, sie ausden Regimentern zu nehmen. Einmal aber ist die Anzahl dieer vorschlägt nicht hinreichend, wie die Erfahrung jctzr zur Ge-nüge beweist, da alle Stamm-Offiziere genug zu thun haben,und eher eine Vermehrung gewünscht wird. Zweitens bleiben dieLinien-Offiziere in ihren Garnisonen, so wird es oft unmöglichdie Landwehr-Angelegenheiten vollständig von da aus leiten zukönnen, und begeben sie sich in die Bezirke, so ist die jetzigeEinrichtung unter einem veränderten Plan beibehalten, dernoch ohnehin mangelhafter ist, weil die Offiziere zu wenigesind, um alles übersehen zu können.
Das Eingehen der unbcsoldctcn Landwehr-Offiziere halteich für ganz unmöglich. 1) was soll mit denen geschehen, diejetzt mit der Einrichtung beschäftigt sind, und von denen eingroßer Theil vor dem Feinde ehrenvoll gedient hat? 2) wosollen die nöthigen Offiziers im Fall eines Krieges herkommen?Wollte man sie aus den Linien-Negimentern nehmen, so würdendiese fürs erste doch nicht die bcnöthigte Anzahl liefern können,und fürs zweite an innern Gehalt gar sehr verlieren, wennman ihrer zu viel nähme.