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stellt. Daß es Menschen giebt, welche die Landwehr gern alsihre Truppen ansehen möchten, über die sie und nicht der Mo-narch zu befehlen hätten, mag wohl wahr seyn; daß dieserGeist sich aber vorzüglich in dem jüngern Personal der Regie-rungen äußere, ist wenigstens nicht dadurch bewiesen, daß beiden meisten Regierungen und namentlich in Koblenz, Stettinund Frankfurt 10 —12 Beamte zum Theil als gemeine Land-wehrmänner eingetreten, wodurch sie wohl Theilnahme fürden Willen des Königs, aber gerade keine Herrschbegierde anden Tag gelegt haben.
3) Ferner hält man die isolirt stehenden Landwehr-Zeug-häuser für höchst gefährlich, weil sie das Ausarten in Volks-bewaffnung möglich machen, und dem Aufruhr die Waffenleihen.
Unter der Voraussetzung, daß das ganze Volk bereitsin Gähcung sey, ist dies allerdings nicht zu bcstreiten, wennman aber, und das mit Recht, annehmen kann, daß aufdem platten Lande und in den kleinen Städten der Geist nochunverdorben ist, wovon die willige Ergebung in alle Befehleden unläugbarsten Beweis abgiebt, und daß in den größernStädten wo Gährungsstoff vorhanden, allemal stehendes Mi-litair befindlich ist, so dürfte die Gefahr der isolirten Zeug-häuser, für den Augenblick nicht groß seyn.
4) Man glaubt nun alle vorhergenannten Ucbelständedurch die Vereinigung der Landwehr mit der Linie zu heben undschlägt vor:
a) Die Landwehr-Regimenter, welche mit einem Limen-Regi-ment eine gleiche Nummer führen, dergestalt mit demselbenzu verbinden, daß beide nur einen Körper ausmachen.