darin vorschlägt, die vorhanden seyn sollen, glaube ich in fol-genden Sätzen zusammenfassen zu können.
1) Man hält die Landwehr, wie sie jetzt ist, für eineAnnäherung zu gefährlicher Volksbewaffnung, und behauptet,daß man dahin arbeite, sie als eine im Frieden bewaffnet da-stehende Masse hinzustellen, über welche der Regent nicht denmilitairischen Zügel behält. Man leitet dies her aus der ge-trennten Stellung der Linie von der Landwehr, die in zweiArmeen neben einander ständen, nicht einmal unter einem ge-meinschaftlichen Kommando vereinigt, woraus unaufhörlichReibungen, Spannungen u. s. w. hervorgingen, wozu dergeringe Sold der Landwehr-Offiziere das Seinige beitrüge.
Hierauf glaube ich Folgendes erwiedern zu können. DieLandwehr ist allerdings eine thcilwcise Bewaffnung des Volks,aber, so Gott will, keine gefährliche, von welcher der Königauch so lange die Zügel in Händen halten wird, als die Er-nennung aller Führer derselben von Allerhöchstdemselben aus-geht, — als man dazu aus der Linie die zuverlässigsten undfähigsten Offiziere wählt, — als die Landwehr ohne Befehlnie zusammen kommen kann, und als sogar jeder Subaltern-Offizier der Allerhöchsten Bestätigung bedarf, das Schicksaleines jeden bei der Landwehr Jntcressirten daher in des Kö-nigs Händen ruht. Die getrennte Stellung der Landwehrwird immer bleiben, selbst wenn der Vorschlag durchginge,würde die Vereinigung nur auf dem Papier eristircn. Ichwerde weiter unten mehr darüber zu sagen Gelegenheit haben.Die Behauptung, als stände die Landwehr mit der Linie nichtunter einem gemeinschaftlichen Commando, bezieht sich wohlblos auf die Brigadeverhältnisse, denn sonst sind die Land-wehr-Inspecteure aus der Linie genommen, also mit den Bri-