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URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
Entstehung
Seite
69
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hatten, an die bekannten unfreien Hintersassen,die von dem Umstande des Anbaues der herr-schaftlichen Grundstücke Colentes, Colientes 1 ),verderbt Clienfes, hiefsen. Denn dafs dieseblos von den Palriciern Untersassen gewesensind, ist nicht zu bezweifeln 2 ). Ihre Verhält-nisse zu den Grundherren waren sehr strenge.Bei weitem gedrückter, der Willkühr mehrPreis gegeben, als die Kretischen und Lacedä-monischen, waren diese Römischen Frohnleute.Wenn die Kretischen, ausser den landwirt-schaftlichen Diensten, blos ein Kopfgeld an dieHerrschaft zahlten 3), und die Lacedämonischengewisse Erzeugnisse der Wirtschaft nach un-veränderlichen Sätzen an die Grundherrnlieferten 4)> so standen die Römischen Clientenzu den Patricicrn in Leistungsverhältnissen,die mit denen , der Dienst- und Lelm-Mannendes Deutschen Mittel-Alters , auffallende Aehn-lichkeit haben. Sie raufsteil Eräuleinsteuernzahlen, Gelder aufbringen, um ihren Herrnaus der Gefangenschaft zu lösen, die Straf-summen entrichten, zu denen er verurteilt

1) Ioann. Laurentius Lyd. de magistratt., ed. Fass,

Paris. 1812, 1, 20. p, 38.

2) Dionys. Hai. II. 9,

3) Aristot. Pol, II. 7, §. 3. 4,

Alben. 1Y. p, 143.

4) Plularch. Lacon. p. 23g.