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URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
Entstehung
Seite
62
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Gerichtsbehörde der Beisassen, wie aller Aus-länder, war deT Kriegs-Oberaufseher io). Durchfreiwillige Dienste zur See, und selbst zu Lande,unter dem schwerbewaffneten Fufsvolke 11) ,batten manche von ihnen Gelegenheit, sichso auszuzeichnen, dafs ihnen das Bürgerthumverliehn -wurde 12). Dafs sie dann bei öffent-lichen Feyerlichkeiten, besonders bei dem Wein-lesefeste , der Aufwärtergeschäfte überliobenwaren, die Männer nicht mehr Opferschalen,die Frauen Wassergefässe, die Töchter Sonnen-schirme, zu tragen hatten i 3 ), mufste den Ehr-liebenden von grofsem Werthe seyn. Zu allenVorzügen aber, die mit der Bürgerwürde ver-bunden waren, gelangten sie gleichwohl nochnicht; nämlich weder zu den höchsten obrig-keitlichen Aemlern, noch zu einer priesterlichenStelle, erst ihre Kinder wurden hierzu fällig,wofern diese von einer einheimischen Muttergeboren waren i^). Was aber ihre Beiträge

10) Demos (li. 1. c.

n) Xenoph. de vectigg, II. 2. §. 3 ,

12) Diodor. XIII. 97.

1 3 ) Aelian, var. hist. VI. 1.

Ammonius v. Isoleies,

Erymol. et Siiid, v. Askophpr«

Harpok,-. v. Skaphephor.

Pollux III, 55 .

14) bemosth. ady, Neser, p, 1376, l 38 o*-