Gerichtsbehörde der Beisassen, wie aller Aus-länder, war deT Kriegs-Oberaufseher io). Durchfreiwillige Dienste zur See, und selbst zu Lande,unter dem schwerbewaffneten Fufsvolke 11) ,batten manche von ihnen Gelegenheit, sichso auszuzeichnen, dafs ihnen das Bürgerthumverliehn -wurde 12). Dafs sie dann bei öffent-lichen Feyerlichkeiten, besonders bei dem Wein-lesefeste , der Aufwärtergeschäfte überliobenwaren, die Männer nicht mehr Opferschalen,die Frauen Wassergefässe, die Töchter Sonnen-schirme, zu tragen hatten i 3 ), mufste den Ehr-liebenden von grofsem Werthe seyn. Zu allenVorzügen aber, die mit der Bürgerwürde ver-bunden waren, gelangten sie gleichwohl nochnicht; nämlich weder zu den höchsten obrig-keitlichen Aemlern, noch zu einer priesterlichenStelle, erst ihre Kinder wurden hierzu fällig,wofern diese von einer einheimischen Muttergeboren waren i^). Was aber ihre Beiträge
10) Demos (li. 1. c.
n) Xenoph. de vectigg, II. 2. §. 3 ,
12) Diodor. XIII. 97.
1 3 ) Aelian, var. hist. VI. 1.
Ammonius v. Isoleies,
Erymol. et Siiid, v. Askophpr«
Harpok,-. v. Skaphephor.
Pollux III, 55 .
14) bemosth. ady, Neser, p, 1376, l 38 o*-