hegierde, Massigkeit, Gewinnsucht, hingczogeq.wurden. Darunter befanden sich zuvörderstviele, die sich als Handwerker, Künstler, Kauf-leufe, Schiffer 2), daselbst niedergelassen hatten;grofsentheils Syrer, Phryger, Lyder 3). Jedervon diesen Staats-Beisassen wär gehalten,sich unter einen Mundherrn zu begeben, derin allen bürgerlichen Angelegenheiten ihn ver-trat 4): widrigenfalls sein'Vermögen eingezogenwurde 5). Wenn einer seinen Mundherrn will-kührlich wieder aufgab 6)., verfiel er um so.mehr in diese Strafe 7). Ja, wenn er sein jähr-liches Schutzgeld von zwölf Drachmen 8) zuzahlen versäumte, ward er als Leibeigener ver-kauft, oder zur Arbeit auf der Flotte gebraucht 9),
2 ) Xenopli, de repubi, Alb, I. §, 12 ,
3) Xenopli. §. 3.
4 ) IJarpokr. v. Prostales,
5) Suidas v, Poletes.
6 ) Demoslh. ady. Lacrif, p, 940 ,
Ilarpokr. y, Aprostasis,
Etjmol, v, Meloik,
Pollux III. 56, 83, i
7 ) Suidas 1, c,
8 ) Ilesych, v, Meloikoi,
Harpokr, v, Metoikion, — So viel zahlte auch derFreigelassene: ibid,
Pollux III, 55.
9 ) Ilarpokr. 1. c.
Pollux YIH. 99 ,