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URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
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also z.B, ein gewisser Dilurogenesachtzig Minen,jährlicher Einkünfte von seinen Länclereyenhatte 3 ), so mufsle deren Ertrag, wofern lauterGetreide darauf gebauet worden , wenigstenszu 2(>66 Scheffeln angenommen werden: Pennda fünf Drachmen ein mittlerer Preis des Wei-zens waren /|), so darf man von den dreiGattungen des Getreides im Durchschnitt denScheffel zu drei Drachmen ansetzen. Von dieserSumme nun der qCG 6 Scheffel würde Dikarogenes,wenn die Solonische Steuer-Rolle noch gegoltenhätte , nicht mehr gesteuert haben , als einer,der nur fünfhundert Scheffel Getreide geernd-tet hätte.

Zoll, wahrschein 1 i cli dem Zehentenb g e b i 1

§. iS.

n a c b g e b i 1 d e t.

Yermiitliiinastmind für diese Nachbildung.

Der Handel ist zwar eine allgemeine Völker-anstalt, in Ansehung deren keineGeschlossenheitder Gebiete Statt haben sollte. In so fern abervon dem Altcrthum die Ausübung einer Wahr-heit nich erwartet werden kann, zu der selbst

3 ) Isxus de Dikxog. bered, i. c. p, 109.

4) Dcmoslb. adv. Pliorrn, p. 918,