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URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
Entstehung
Seite
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lustrum als Kunst-Ausdruck von demjenigenCensor gebraucht, der die Handlung verrichtete,z. ß. von Mummius, Claudius Nero, Cornelius,Claudius Marcellus, Posthumius 7). Nur einernämlich vollzog die feyerliche Sühne 8); dasKoos entschied zwischen beiden 9).

Wenn man diese Umstände erwägt, itndmit den, von den Israeliten angeführten, ver^gleicht, so bietet sich die Yermuthung an, dieEinrichtung des Serviu$ Tullius habe darin be-standen, dafs er den uralten, aus dem Morgen-lande stammenden, Ablafs, der, alsein Kopf-geld, bei der steigenden Verschiedenheit desVermögens der Staatsbürger immer ungerechterward, in eine Vermögensteuer verwandelte:in eine ausserordentliche, blos in Kriegszeitengefoderte , Abgabe vom Stamme des Vermögens.Dafs die , von dem sagenhaften Fürsten eimgeführte, Leistung, eine Vermögensteuer ge^wesen ist, wird theils ausdrücklich bemerkt 10),theils erhellt es daraus, dafs von Gegenständen,die keinen Ertrag gewährten, dennoch ßeifrägegeleistet wurden, als von Geräthen und Klei-

7) Cic. de ora!. II. 66.

Liv. XXIX. 37. XXXV. 9. XXXVIII. 36. XLTI. 10,

8) Varro LL. V.

9) Liv. XXXVIII. 36: « Sorte superato Quinctio, *.

i0) Id. I. 43 : c Pro babitu pecuniarura, »