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Vielfache Dorthcile entspringen ans dieser Berfah-rnngsart. Die Verwaltung besitzt reichere Materialienzur Abschätzung eines zu gcwärtigcnden Verkehrs, als sieEinzelnen zu Gebote stehen, und kann vor Bewilligungder Garantie zu einer vollkommen sicheren Rechnunggelangen, welche schon Bewahrung in der Akticn-Zcich-nnng findet, insofern man sic nur zu einem hohen Course,vielleicht nl pui-i annimmt. Seit der derben Lehre desJahres 1826 ist der Schwindclgeist von den kaufmän-nischen Unternehmungen gewichen; man darf Darleihervon Geld zu 4°/o Zinsen ->I puist nur dann erwarten,wenn die Aussicht ans die mitbcwilligte Dividende denKapitalisten nicht trügerisch erscheint. Ucbertrifft einerster Erfolg die gehegten Erwartungen, so wird dieGarantie auch für solche Richtignngcn erleichtert, derenErtrag sich im Voraus nicht mit derselben Sicherheiterweisen läßt, und man mag dadurch bald selbst da
fügen wäre. Zu erwägen ist, daß der Staat sich denVortheil der Tilgung nicht schneller berechnet, als er siegewährleistet, daß dagegen der Darleiher Len Nachtheilder raschen Tilgung nach dem Marimum calculirt. Eswird daher am vorthcilhaftesten seyn, wenn Zinsen undTilgung zugleich garantirt werden. Folgende Sätze die-nen zur leichteren Uebersicht:
4°/° Zinsen u. 1°/> Amortisation tilgen Nthlr. 100 in 41 Jahren.
4°/°
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„
„
„ 100 „
33
4°/°
„
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2°/°
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„
„ 100 „
28
5°/°
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„
^./o
„
„
„ 100 „
37
5°/°
„
„
1 /r°/o
„
„
„ 100 „
30
5°/o
„
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2°/o
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„ 100 „
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