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Zur Eisenbahn von Köln nach Antwerpen
Entstehung
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Wo vorläufige Berechnungen den Ertrag und diewohlthätigcn Wirkungen einer Eisenbahn unwiderleg-lich fcststcllcn, ermächtigt die Regierung den Zusammen-tritt einer Akticn-Gcsellschaft für ihre Erbauung. Siegarantirt den Unternehmern von dem anzulcgcndcn Ka-pital jährlich fünf ein halb von hundert, wovon 4°/,für Zinsen, und 1'/2°/o für die Amortisation. DieTilgung erfolgt jährlich durch Verloosnng und imNcnnwcrthe der Aktien. Die Zinsen der getilgtenSummen verbleiben dem Amortisationsfonds. NachVerlauf von 33 Jahren ist das Kapital getilgt, undalsdann die Straße ausschließliches Eigcnthum desStaats. Bis dahin erhalten die Aktionäre außerden Zinsen einen Anthcil des Gewinnes, welcher 3°/gnicht übersteigen soll. Dieser Gewinntheil Divi-dende dauert für alle Aktien bis zum Schlüsse derTilgung fort, und gegen die ausgclooscten Nummernwerden Dividenden-Scheine ausgcgcbcn. Dem Be-schluß der Gesellschaft bleibt überlassen, den Ertrag über5°/, zur Vertheilung in Dividenden, oder zur Verbesse-rung und Erweiterung der Anlage zu bestimmen. DerErtrag über über Lj/?"/, soll gesetzlich für den zuletztangcgegcbcncn Zweck verwandt, aber auch hiebei einMaximum festgestcllt werden, nach dessen Uebcrschreitungdie Fracht Taren zu ermäßigen sind *).

Eine andere Form wäre Garantie von 5°/o Zinsen, nnd1, oder 2°/> für Tilgung ohne Garantie; oderGarantie von 5°/^. wovon 4"/o für Zinsen, nnd 1"/, fürAmortisation, dem noch '/- oder 1°/<> nnqarantirt hinznzu-

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