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Man wird hieraus sehr leicht den Schluß ziehen, daßdie Erbauung durch den Staat und für dessen Rechnunggeschehen müsse. Allein glücklicherweise ist diese Noth-wendigkcit, deren Annahme vielleicht Schwierigkeiten er-zeugen, und die Ausführung in ungewisse Ferne ver-schieben würde, nicht vorhanden. Namentlich wäre dicßin Preußen zu befürchten. Unser Staat hat für denStraßenbau Großes geleistet, und die darauf verwand-ten Kräfte sind eben verwandt. Sie müssen sortwnchcrn,und die Anlage besserer Wege neben den guten, kannnur da Statt finden, wo sie keine neuen Kräfte vonSeiten des Staates in Anspruch nehmen, das heißt,wo der bestehende und zu erwartende Verkehr eine jähr-liche Abgabe znläßt, welche den Zinsen des nöthigcnKapitals und den Kosten der Unterhaltung glcichsteht.Dabei ist jedoch die unmittelbare Wirksamkeit der Re-gierung nicht erforderlich, und kaum zweckdienlich. Dieseunmittelbare Wirksamkeit würde nämlich zur Folge ha-ben, daß viele Gegenden die einer, oder mehrere zuThcil gewordene Begünstigung für sich forderten, unddie scharfe Sonderung der Provinzial-Jntereffen durchunsere ständische Verfassung eine fortwährende Erneue-rung dieser Forderung hcrbciführcn, wobei der Anscheindes Rechts schwer zurückzuwcisen wäre, mit welchemweniger Volk- und gewerbrciche Provinzen vorzugsweisedie Mittel zur Belebung, zur Hervorrnfnng eines Ver-kehrs verlangen, der in anderen bereits besteht.
Die Beseitigung dieser Ucbclstände mag auf folgendeWeise erzielt werden.