mithin, infofern ein Gegenftand gefezt werden foilund als Bedingung der Möglichkeit eines folchen Setzens,noch eine von der Thätigkeit des Setzens verfchiedneThätigkeit (~ X) im Ich Vorkommen, Welches iftdiele Thätigkeit?
Zuförderft eine folche, die durch den Gegenftandnicht aufgehoben wird; denn fie foll der Thätigkeit desGegenftandes entgegengefezt feyn; beide follen dem-nach, als gefezt, neben einander beheben: — alfoeine folche, deren Seyn vom Gegenftande unabhängigift, fo wie umgekehrt der Gegenftand von ihr unab-hängig ift. — Eine folche Thätigkeit raufs fernerim Ich schlechthin gegründet feyn, weil fie unabhän-gig vom Setzen alles Gegenftandes, und diefer im Ge-gentheil von ihr unabhängig ift; fie ift demnach ge-fezt durch die abfolute Handlung des Ich, durch wel-che es lieh felbft fezt. — Endlich foll, laut obigem,das Objekt in die Unendlichkeit hinaus gefezt werdenkönnen; diefe ihm widerftehende Thätigkeit des Ichmufs demnach felbft in die Unendlichkeit, über allesmögliche Objekt hinaus gehen; und felbft unendlichfeyn. -- Ein Objekt aber mufs gefezt werden, fo ge-wiss > als der zweite Grundfaz gültig ift. — Demnachift X die durch das Ich in lieh felbft gefezte unend-liche Thätigkeit; und diefe verhält lieh zur objektivenThätigkeit des Ich, wie Grund der Möglichkeit zudem begründeten. Der Gegenftand wird blofs gefezt,infofern einer Thätigkeit des Ich widerstanden wird ;keine folche Thätigkeit des Ich, kein Gegenstand. —Sie verhält ftch Wie das beftimmende zum bestimmten.
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