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tat, und zwar als eintchränkbar- durch das Nicht-Ich.Alles dies aber ist gefezt durch das Ich; und diefesfind denn die Momente unfers Satzes.
(Es wird steh zeigen.
1) dafs der leztere Saz den, theoretischen Theilder Willenfchaftslehre begründe — jedoch erstnach Vollendung desselben, wie das bei'in fyn»thetischen Verträge nicht anders feyn kann.
2) dafs der elftere, bis jezt problematische Sazden praktischen Theil der Wiirenfchaft begrün-de. Aber da er selbst problematisch ist, st»bleibt die Möglichkeit eines solchen praktischenTheils gleichfalls problematisch. Hieraus gelltnun,
5) hervor, warum die Reflexion vom theoreti;-.feilen Theile ausgehen müsse; ohngeachtet stehim Verfolg /.eigen wird, dafs nicht etwa das,theoretische Vermögen das praktische, sonderndafs umgekehrt das. praktische Vermögen erstdas theoretische möglich mache, (dafs die Ver-nunft an steh blos praktisch fey , und dafs stserst in der Anwendung ihrer Gefetze auf einste einschränkendes Nicht-Ich theoretisch wer-de), — Sie ist es darum, weil die Denkbarkeitdes praktischen Grundsatzes steh auf die Denkrbarkeit des theoretischen Grundsatzes gründet.Aber von der Denkbarkeit ist ja doch bei de»Reflexion die Rede.
4) geht