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Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre : als Handschrift fuer seine Zuhoerer
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tat, und zwar als eintchränkbar- durch das Nicht-Ich.Alles dies aber ist gefezt durch das Ich; und diefesfind denn die Momente unfers Satzes.

(Es wird steh zeigen.

1) dafs der leztere Saz den, theoretischen Theilder Willenfchaftslehre begründe jedoch erstnach Vollendung desselben, wie das bei'in fyn»thetischen Verträge nicht anders feyn kann.

2) dafs der elftere, bis jezt problematische Sazden praktischen Theil der Wiirenfchaft begrün-de. Aber da er selbst problematisch ist, st»bleibt die Möglichkeit eines solchen praktischenTheils gleichfalls problematisch. Hieraus gelltnun,

5) hervor, warum die Reflexion vom theoreti;-.feilen Theile ausgehen müsse; ohngeachtet stehim Verfolg /.eigen wird, dafs nicht etwa das,theoretische Vermögen das praktische, sonderndafs umgekehrt das. praktische Vermögen erstdas theoretische möglich mache, (dafs die Ver-nunft an steh blos praktisch fey , und dafs stserst in der Anwendung ihrer Gefetze auf einste einschränkendes Nicht-Ich theoretisch wer-de), Sie ist es darum, weil die Denkbarkeitdes praktischen Grundsatzes steh auf die Denkrbarkeit des theoretischen Grundsatzes gründet.Aber von der Denkbarkeit ist ja doch bei de»Reflexion die Rede.

4) geht