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Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre : als Handschrift fuer seine Zuhoerer
Entstehung
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fidves, (in welchem Falle es heißen würde: derMenfch gehört unter die Klaffe der freien Wefen)fo feilte ein Beziehungsgrund angegeben werden,zwilchen ihm und den freien Wefen, der als Grundder Freiheit in dem Begriffe der freien Wefenüberhaupt, und dem des Menfchen insbefondereenthalten wäre; aber weit entfernt, dafs fich einSolcher Grund Sollte angeben laffen» läßt fich nichteinmal eine Klaffe freier Wefen aufzeigen, Oderman betrachtet es als ein negatives, fo wird da-durch der Menfch allen Wefen, die unter dem Ge-fetze der Naturnothwendigkeit liehen, entgegen-gefezt; aber dann müfstefich der Unterfcheidungs-grund zwilchen notlnvendig und nicht nothwen-dig angeben, und es miifste fich zeigen laffen, dafsder ieztere in dem Begriffe des Menfchen nicht,aber wohl in dem der entgegengefezten Wefen lä-ge; und zugleich miifste fich ein Merkmahl zeigenlaffen, in welchem beide übereinkämen. AberderMenfch, infofern das Prädikat der Freiheit vonihm gelten kann, d. i. in fofern er abfolut undnicht vorgeftelltes noch vorllellbares Subjekt ift,hat mit den Naturwefen gar nichts gemein und ihnen alfo auch nicht entgegengefezt. Den-noch füllen laut der logifchen Form des Urtheils,welche pofitiv ift, beide Begriffe vereinigt wer-den; fie find aber in gar keinem Begriffe zu ver-einigen , fondern blofs in der Idee eines Ich, def-fen Bewufstfeyn durch gar nichts aufser ihm be-stimmt würde, Sondern vielmehr felbft alles aufserihm durch fein bloffes Bewufstfeyn beftimmte:welche Idee aber felbft nicht denkbar ift, indem fie

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