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Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre : als Handschrift fuer seine Zuhoerer
Entstehung
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theile, deren Subjekt daffelbe ift, gelten fchlecht-hin und ohne allein Grund; worüber unten einmehrere*.

3) Die Handlung, da man in Verglichenen dasMerkmahl auffucht, worin fie entgegengefezt find,heifst da s cmtithetifche Verfahren; gewöhnlich dascmalytifche , welcher Ausdruck aber weniger be-quem ift , theils, weil er die Meinung übrig lässt,dafs man etwa aus einem Begriffe etwas entwickelnkönne, was man nicht erft durch eine Synthefishineingelegt, theils, weil durch die elfte Benen-nung deutlicher bezeichnet wird, dafs dieses Ver-fahren das Gegentheil vom Synthetischen fey.Das fynthetifche Verfahren nemlich besteht darin,dafs man in Entgegengefezten dasjenige Merkmahlauffuche; worin sie gleich find. Der blofsen logi-fchen Form nach, welche Von allem Inhalte derErkenntnis*, fo wie von der Art, wie man dazukomme, völlig abftrahirt, helften auf die erster«Art hervorgebrachte Ürtheile, antithetische oderverneinende, auf die Ieztere Art hervorgebrachtesynthetische oder bejahende Ürtheile.

Sind die logischen Regeln, unter denen all«Antithefis und Synthesis ftelit, von dem drittenGrundsätze der Miffenschaftslehre abgeleitet, foift überhaupt die Befugnis* aller Antithefis undSynthefis von ihm abgeleitet. Aber wir haben inder Darstellung jenes Grundsatzes gesehen, dafsdie ursprüngliche Handlung, die er ausdrückt:die des VerbindensEntgegengefezter in einem

Drit-