gegengefezt wären, d. i. wenn in den Entgegen-gefezten felbft entgegengefezte Merkmahle wären,fo gehörte Eins von beiden zu dem, worin dieverglichenen gleich lind, und lis wären mithinnicht entgegengefezt; und umgekehrt. Jedes be-gründete Urtheil hat demnach nur Einen Bezie-hungs - und nur Einen Unterfcheidungsgrund,Hat es mehrere, fo ift es nicht Ein Urtheil > Bin-der n mehrere Urtheile.
2) Der logifche Saz des Grundes wird durch denobigen materialen Grundfaz beflimmt, d. i. feineGültigkeit wird felbft eingefcliränkt; er gilt nutfür einen Theil untrer Erkenntuifs.
Nur unter der Bedingung, dafs überhaupt ver-fchiedene Dinge gleich, oder entgegengefezt wer-den, werden fiein irgend einem Merkmahle ent-gegengefezt, oder gleich gefezt. Dadurch aberwird gar nicht ausgefagt, dafs fchlechthin undohne alle Bedingung alles, was in, unferm Be-wufstfeyn Vorkommen könne, irgend einem an-dern gleich, und einem dritten entgegengefeztwerden muffe. Ein Urtheil über dasjenige, demnichts gleich, und nichts entgegengefezt werdenkann, fleht gar nicht unter dem Satze des Grun-des , denn es fleht nicht unter der Bedingungfeiner Gültigkeit; es wird nicht begründet, hin-dern es begründet felbft alle mögliche Urtheile;es hat keinen Grund, fondern es giebt felbft denGrund alles begründeten an. Der Gegenftaml fol-clier Urtheile ift das abfolute Ich, und alle Ur-C theile