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männliches Gesinde weibliches Gesinde
zur persönlichen Bequem- zur Aushülfe bei zur persönlichen Bequem- zur Aushülfe hei
lichkeit der Herrschaften Gewerben lichkeit der Herrschaften Gewerben
in den übrigen nenn Städtenerster Gewerbesteuer-Klasse
1837
211S
4339
15527
14337
1828
1SS0
3546
14816
10596
also Vermehrung
238
793
711
3741
in
den dreifsig ansehnlichsten Städ-ten zweiter Gewerbesteuer-Klasse
1837
2535
5415
16744
11537
1828
2196
5767
13914
12041
also Vermehrung
339
• —
2830
—
und Verminderung
—
352
504
in
allen übrigen Städten
1837
3919
37489
32276
83064
1828
3448
31952
25575
72289
also Vermehrung
471
5537
6701
10775
au
f dem Lande
1837
15016
432204
17943
395280
1S2S
12361
374689
14102
345119
also Vermehrung
2655
57515
3841
50161
im
ganzen Staate wie vorhin
1837
26938
481431
94750
507374
1S28
22233
417742
78324
442345
also Vermehrung
4705
63689
16426
65029
Es ist vorhin schon bemerkt worden, dafs zur persönlichen Bequemlichkeit der Herrschaften über-haupt gegen zehn weibliche Domestiken nur drei männliche gehalten -werden;' aber zwischen Stadtund Land besteht hierin eine grofse Verschiedenheit. Von den am Ende des Jahres 1837 vorhan-denen 26938 männlichen Domestiken brauchten die Herrschaften auf dem Lande 15016, das ist bei-nahe fünf Neunthcilc: von den gleichzeitig vorhandenen 94750 weiblichen Domestiken bedurften siedagegen nur 17943, das ist beinahe , also verhältnifsmäfsig dreimal weniger. Das Bedürfnils jedergebildeten Familie auf dem Lande, Pferde zur persönlichen Bequemlichkeit zu unterhalten, erklärtdiese Verschiedenheit gegen die städtischen Verhältnisse hinlänglich. In den Städten entscheidetnicht die Wohlhabenheit allein, sondern auch das Bedürfnifs, oder doch die Neigung, sich durchAufwand auszuzcichnen, über das Verhältnis der männlichen Domestiken zu den weiblichen. AmEnde des Jahres 1837 standen diese Verhältnisse folgendermaafseu. Es verhielt sich die Zahl dermännlichen Domestiken zu den weiblichen
in Berlin
wie 1000 zu 3659