vibwohl der Boden nur Werth erhält durch die Menschen, welche denselben bewohnen und be-nutzen, und obwohl deshalb die lebendigen Menschen, nicht der todte Boden, der wesentliche Be-standteil jedes Staates sind: so beginnt doch mit Recht die Statistik ihre Darstellungen von demZustande der Staaten mit der Angabe des Umfangs und der Einteilung der Länder, welche densel-ben angehören; denn die Verwaltung ist genötigt, die Menschen nach ihren Wohnsitzen abzutheilen,wenn sie Ordnung und Uebersiclit in die Massen der Bevölkerung bringen will, worüber sie geheut.
Nachdem der preufsisclie Staat siegreich und mit erneuten Kräften aus den grofsen Unfällenhervorgegangen war, welche seit 1806 ihn betroffen hatten, ward er zunächst in zehn Provinzengeteilt, deren jede zwei, drei oder vier Regierungsbezirke enthielt, so dafs der ganze Staat über-haupt dieser acht und zwanzig hatte. Nachmals wurden Ost- und Westpreufsen in eine Provinzvereinigt, und eben so Kleve, Jülich, Berg und Niederrhein; auch wurde der Regierungsbezirk Klevemit Düsseldorf, der Regierungsbezirk Berlin mit Potsdam verbunden, und der Regierungsbezirk Rei-chenbach unter Breslau und Liegnitz verteilt: es blieben hiernach acht Provinzen mit fünf undzwanzig Regierungsbezirken, deren Begränzung seitdem nur noch dadurch verändert wurde, dafsder Regierungsbezirk Frankfurt zu Anfänge des Jahres 1825 Hoyerswerda an Liegnitz, und zu An-fänge des Jahres 1836 Beeskow an Potsdam abgab. Aufserdem sind noch einige kleine Veränderun-gen in der Begrenzung der Regierungsbezirke vorgekommen, welche hier als unerheblich übergangenwerden können.
Die Grundlage der Provinzial-Einteilung ist zunächst geschichtlich, und die Provinzen sind des-halb auch sehr verschieden an Bodenfläche und Einwohnerzahl: indessen haben Rücksichten auf Er-leichterung der Verwaltung sich doch auch hier geltend gemacht, und veranlafst, dafs die geschicht-lichen Gränzen verändert wurden, wo klares Bedürfnis der Gegenwart die geschichtlich begründetenAnforderungen zu überwiegen schien.
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