Y orrede.
Eine Wiederholung des Bekenntnisses, welches der Verfasser dieser Schrift vor einemJahre in der Vorrede zu seiner Lehre vom Gelde ablegte, dürfte doch auch hier nichtüberflüssig erscheinen, da nicht jeder Leser sich desselben erinnern, oder überhauptKenntnils davon genommen haben möchte.
Zur Begründung von verständigen Urtheilen über den Zustand der Staaten be-darf der bei weitem gröfste Tlieil der gebildeten Zeitungsleser nicht blos einer Angabeder Zahlen, welche die mannigfaltigen Aufnahmen von statistischen Tabellen liefern,sondern auch einer Anleitung, diese Zahlen zweckmäfsig zu gebrauchen. Eine voll-ständige Statistik des preufsischen Staats, mit einer solchen Anleitung verbunden, ver-mag der Verfasser nicht zu schreiben: für ihn erschien die Ueberreife des vorgerück-ten Alters früher, als er die R.eife zu einem solchen Werke sich Zutrauen durfte. Erbeut daher nur Bruchstücke davon in der Hoffnung dar, dafs auch diese nicht unge-nutzt bleiben dürften. Es ist solches vor einem Jahre in Bezug auf das Geldwesengeschehen, weil die Zeitverhältnisse eben damals eine besondere Theilnahme für diesenGegenstand in Deutschland anregten: jetzt aber haben die von drei zu drei Jahren impreufsischen Staate aufzunehmenden Tabellen Veranlassung gegeben, die Bevölkerungnach den Beziehungen zu betrachten, welche daraus hervorgehen. Die neueste dieser