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der Reg. Bez. Arnsberg 1591, also auf 100000 Einwohner 316» » Münster 1150 « <> » » 281
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Es bestehen also hier in dieser Beziehung sehr verschiedene Verhältnisse, deren Ursachen zum Thcilin der früheren Verfassung, zum Theil auch in Gewohnheiten zu suchen sind, deren Ursprung schwer-lich mit Sicherheit nachzuweisen sein dürfte; der Reg. Bez. Arnsberg hat eine starke Fabrikation vonkurzen Waaren; es beschäftigen sich damit viele Landhandwerker, welche nicht blos für Fabrikun-ternehmer arbeiten, sondern auch ihre Erzeugnisse durch Krämer feil bieten lassen. In der Rhein-provinz hat wohl früher schon die grofse Zerstückelung der Landeshoheit, später die Aufhebung allerInnuugsrechte die Zersplitterung des Handels mit kurzen Waaren unter viele Krämer begünstigt; diebeträchtliche Anzahl der Juden, besonders in den Gegenden, welche starken Weinbau treiben, konnteviel hierzu beitragen. Insbesondere hat Krämer der hier betrachteten Art
der Reg. Bez. Trier 2236, also auf 100000 Einwohner 500
Koblenz
1956 » »
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423
Düsseldorf
2958 *> <>
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386
Köln
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357
Aachen
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Hiernach sind die Landestlieile, welche den stärksten Weinbau treiben, auch am meisten mit solchenKrämern besetzt: Aachen hat die wenigsten, aber auch fast gar keinen Weinbau. Düsseldorf hatverhältnifsmäfsig gegen seine Volkszahl mehr Krämer mit kurzen Waaren als Köln, wahrscheinlichaus demselben Grunde, weshalb dieselben auch im Regierungs - Bezirke Arnsberg vorzüglich zahl_reich sind.
Gewerbe sollten nur dann im Umherziehen betrieben werden, wenn der Erwerb daraus nichthinreicht, eine stehende Einrichtung zu unterhalten; je dichter die Menschen wohnen, und je wohl-habender sie sind, desto weniger bedürfen sie der Hülfe umherziehender Gewerbsleute; polizeilicheund sittliche Beweggründe entscheiden aber überwiegend für die Beschränkung des Gewerbebetriebesim Umherziehen auf ein klares und erhebliches Bedürfnifs. Der Gewerbebetrieb umherziehender Krä-mer beruht indefs selten auf etwas Anderem, als dem Verlangen der Fabrikunternehmer und Kauf-leute, ihren Absatz zu erweitern, besonders aber Reste und Waaren, wonach Niemand mehr fragt,durch die Betriebsamkeit dieser Menschen unterzubringen. Diejenigen, welche von Jugend auf ge-wohnt sind, sich auf solche Weise zu nähren, verlieren die Neigung und wohl auch die Fähigkeit zuanderem Erwerbe gewöhnlich in solchem Maafse, dafs der Regierung nur die Wahl bleibt, entwederihnen die Fortsetzung ihres bedenklichen Gewerbes zu gestatten, oder sie in Versorgungshäusern fin-den Ueberrest ihrer Tage unterzubringen. Das Erscheinen dieser Leute in abgelegenen Gegendenbringt überdiefs eine Abwechselung in das Leben daselbst, und erzeugt hierdurch ein Gefallenauihren Diensten, welches viel dazu beiträgt, den Ernst zu mildern, womit Anträge auf Gewerbebetriebim Umherziehen sonst beschränkt werden müfsten. Am Ende des Jahres 1837 befanden sich umher-ziehende Krämer