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Die Bevölkerung des preussischen Staats : nach dem Ergebnisse der zu Ende des Jahres 1837 amtlich aufgenommenen Nachrichten in staatswirtschaftlicher, gewerblicher und sittlicher Erziehung
Entstehung
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der Zeiträume im

Reg. Bez. Trier

im Reg. Bez. Merseburg

im Reg. Bez. Posen

in der Stadt Berlin

182f

142

415

217

565

182|

126

391

182

571

is§?

126

373

180

554

1831

130

396

203

■ 583

183f

143

360

222

553

Summe

667

1935

1001

2826

Durchschnitt 133

387

201

565

Für die gleiche Einwohnerzahl war demnach die Anzahl der jährlich unehelich Gehörnen im Regie-rungs-Bezirk Posen das Anderthalbfache, im Regieruugs - Bezirk Merseburg fast das Dreifache,und in der Stadt Berlin noch mehr als das Vierfache der Anzahl derselben im Regierungs-BezirkeTrier.

Eine ganz ähnliche Berechnung crgiebt Folgendes für nachstehend benannte Iandräthlichc Kreise

mit Inbegriff der darin gelegenen Städte. Es hatten Einwohner

der Kreis Altena im Reg. Bez. Arnsberg, zu Ende des Jahres 1S22 . 27750

» » » » 1837 .. 38134

der Kreis Wittgenstein, gleichfalls im Reg. Bez. Arnsberg, zu Ende des Jahres 1822 . 17296

» » » » 1S37 . 19764

die Insel Rügen, welche den landräthlichen Kreis Bergen des Reg. Bez. Stralsund

bildet, zu Ende des Jahres 1S22 ... 32026

» » » » 1837 . 35325

der Kreis Plefs, am südöstlichen Ende des Reg. Bez. Oppeln, zu Ende des Jahres 1822 40994

» » » » 1837 54005

Hätten gegen eine Einwohnerzahl von hunderttausend im arithmetischen Mittel für jeden der hier be-trachteten fünf dreijährigen Zeiträume dieselben Verhältnisse der Anzahl unehelich Geborener stattge-funden, welche in den vorbenannten Kreisen gegen ihre Bevölkerung wirklich bestanden: so würden

sich folgende V erhältnifszahlen dafür

ergeben haben:

in den Kreisen

während der Zeiträume

Altena

Wittgenstein

Bergen

Plefs

182?

70

668

327

350

m

60

659

266

342

181

52

606

306

268

183|

57

616

402

299

183?

43

587

354

299

Summe

282

3136

1655

1558

Durchschnitt

56

627

331

312

Die Kreise Altena und Wittgenstein

liegen beide in dem

südlichen Theile

des Regierungs-Bezirks

Arnsberg so nahe an einander, dafs

nur ein dazwischen belegener landräthlicher Kreis sie trennt.,

Der erstere gehörte stets zur

Grafschaft Mark, der andere

ist das alte Besitzthum der früher reichs-