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Die Bevölkerung des preussischen Staats : nach dem Ergebnisse der zu Ende des Jahres 1837 amtlich aufgenommenen Nachrichten in staatswirtschaftlicher, gewerblicher und sittlicher Erziehung
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Marienwerder zusammengenommen. In der Provinz Posen sind nunmehr auch zwei Ober-Landes-gerichte, zu Posen und Bromberg, für die gleichnamigen Regierungsbezirke eingerichtet. Die ProvinzBrandenburg hat zwar zwei Ober-Gerichte, nämlich das Kammergericht zu Berlin für den Regie-rungsbezirk Potsdam, und das Ober-Landesgericht zu Frankfurt für den Regierungsbezirk dieses Na-mens: aber die Begränzung der Bezirke dieser Ober-Gerichte kommt nicht ganz mit der Begränzungder vorbenannten Regierungsbezirke überein. Dem Kammergerichte sind in Folge eines besonderenPrivilegiums auch die gräflich Stolbergschcn Gerichte in der Grafschaft Wernigerode Regierungsbe-zirks Magdeburg, und in der Herrschaft Schwarza Regierungsbezirks Erfurt untergeben: unter demOber-Landesgerichte zu Frankfurt steht aber noch der Kreis Hoyerswerda, welcher seit dem Anfängedes Jahres 1825 zum Regierungsbezirke Liegnitz gehört. In Pommern bestehen die Ober-Laudesge-richte zu Stettin und Köslin für die gleichnamigen Regierungsbezirke. Der Regierungsbezirk Stral-sund hat seine besondere Justizverfassung unter dem Ober-Appellationsgerichte zu Greifswald: dasallgemeine preufsische Landrecht ist hier noch nicht eingeführt, sondern das gemeine deutsche Rechtist die Grundlage des Rechtsverfahrens. In Schlesien bestehen drei Ober-Gerichte zu Breslau, Glo-glau und Ratibor wesentlich für die Regierungsbezirke Breslau, Liegnitz und Oppeln: aber die Be-gränzung ihres Geschäftsbezirks weicht erheblich von der Begränzung dieser Regierungsbezirke ab.Unter dem Ober-Landesgerichte zu Breslau stehen nämlich auch die Kreise Jaucr, Schönau, Bolken-liain, Landshut und Hirschberg, welche zum Regierungsbezirke Liegnitz gehören, dem sie aus demim Jahre 1821 aufgelösten Regierungsbezirke Reichenbach überwiesen wurden; und der Kreis Kreuz-burg, welcher gleichzeitig zum Regierungsbezirke Oppeln überging. Dagegen ist der Kreis Gulnau,obwohl zum Regierungsbezirke Breslau gehörig, wegen der Nähe an Glogau dem Ober-Landesge-richte daselbst zugetlieilt worden.

In der Provinz Sachsen bestehen drei Ob er-Landesgerichte zu Magdeburg, Naumburg und Hal-berstadt. Unter dem ersten stehen nur das Herzogthum Magdeburg und die Altmark mit den beideneinverleibtcn vormals sächsischen und lianöverschen Enklaven. Dem Ober-Landesgerichte zu Naum-bürg ist nicht allein der ganze Regierungsbezirk Merseburg, sondern auch der südliche Theil desRegierungsbezirks Erfurt, namentlich die Kreise Wcifsensee, Langensalza, Erfurt, Schleusingen undZiegenrück, untergeben. Unter dem Ober-Landesgerichte zu Halberstadt steht das Fürstenthum diesesNamens nebst Quedlinburg, beides zum Regierungsbezirke Magdeburg gehörig, und der nördlicheTheil des Regierungsbezirks Erfurt, nämlich die Kreise Nordhausen, Worbis, Heiligenstadt undMühlhausen.

In der Provinz Westfalen befindet sich zunächst ein Ober-Landesgericht zu Münster für denRegierungsbezirk Münster, und ein Ober-Landesgericlit zu Paderborn für den Regierungsbezirk Minden.Ein drittes Ober-Landesgericht zu Hamm verwaltet die Justiz einerseits in demjenigen Theile desRegierungsbezirks Arnsberg, der aus der Grafschaft Mark mit Dortmund und Hohen-Limburg besteht,und andererseits in demjenigen Theile des Regierungsbezirks Düsseldorf in der Rheinprovinz, worindas Allgemeine Preufsische Landrecht eingeführt ist, und welche die landräthlichen Kreise Rees undDuisburg, das ist Kleve ostwärts des Rheins mit Essen, Werden und Elten in sich begreift. Einviertes Ober-Landesgericht zu Arnsberg ist aus dem vormaligen Hofgerichte daselbst gebildet worden: