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die Herrschaften Rheda und Gütersloh, jetzt dem' Fürsten von Bentheim-Tecklenburg zuständig.Hie drei letztgenannten Landestheile bilden mit dem vorerwähnten Amte Reckeberg den jetzigenKreis Wiedenbrück zwischen Ravensberg und Paderborn. Von den nassauischen Erblanden behieltPreufsen nur das Fürstenthum Siegen mit den tillenburgschcn Aemtern Burbach und Neunkirchen:den Ueberrest vertauschte dasselbe an den Herzog von Nassau gegen ihm gelegene Landestheile,welche sich einerseits an den Rhein nordwärts des Einflusses der Lahn, und andererseits an die süd-liche Glänze des Herzogthums Berg änschliefsen: hierdurch kamen nebst Ehrenbreitstein und Engcrsauch fast sämmtliche Besitzungen der mediatisirten Fürsten von Wied, die Grafschaft Sayn-Alten-kirchen, und die Herrschaft Schönstein unter preufsische Landeshoheit. Auch erhielt Preufsen durchdiesen Tausch noch die Landeshoheit über die solmsischen Aemter Hohensolms, Braunfels und Grei-fenstein, welche mit dem nassauischen Amte Atzbach und der vormaligen Reichsstadt Wetzlar jetztden abgesondert liegenden Kreis Wetzlar bilden. Hie Stadt Wetzlar hatte zuletzt zu dem Grofs-herzogthume Frankfurt gehört, und wurde bei dessen Auflösung Preufsen überlassen.
Auf dem linken Rheinufer hatte Frankreich aus den eroberten deutschen Reichsländern die vierDepartements Roer, Rhein und Mosel, Saar und Donnersberg gebildet: es hatte dazu diepreufsischcn Besitzungen auf dem linken Rheinufer, das Herzogthum Jülich, und Alles, was auf demlinken Rheinufer von churkölnischen, churmainzischen, churtrierscheu, pfälzischen und nassauischenBesitzungen lag, nebst den dazwischen belegenen reichsunmittelbaren Besitzungen geistlicher und welt-licher Fürsten und Herren, und den vormals freien Reichsstädten Köln und Aachen verwendet. Preufsenerhielt nunmehr das Rhein- und Mosel-Departement ganz, das Roer-Departement mit Ausnahme einesim Durchschnitte ungefähr eine halbe Meile breiten Streifens längs dem rechten Ufer der Maas, unddes jenseits dieses Flusses belegenen Theils, so wie auch das Saar-Departement gröfstentheils, näm-lich mit Ausnahme der für Baiern, Sachsen-Koburg, Oldenburg, Mecklenburg-Strelitz und Hessen-Homburg vorbehaltencn Antheile. Aufserdem empfing es zur Abrundung dieses überrheinischen Ge-bietes gegen die französische und niederländische Gränze noch Theile des Mosel-, Wälder-, Ourthe-und Nieder-Maas-Departcments. Mecklenburg-Strelitz überliefs seinen Antlieil an Preufsen sofortdurch Kauf; und im Jahre 1834 ist auch der koburgsche Antheil, welcher jetzt den Kreis St. Wen-del bildet, käuflich von Preufsen erworben worden. In diesem überrheinischen Gebiete Preufsenshat zwanzig Jahre lang die französische Regierung bestanden, und es hat dadurch, ungeachtet seinerZusammensetzung aus so verschiedenartigen Theilen, einen eigenthümlichen Zusammenhang in Bezugauf die innere Verwaltung erhalten. Es bildet jetzt den Haupttheil der Rheinprovinz, zu welcherauf dem rechten Rheinufer noch Niederelten, der diesseitige Theil des Herzogthums Kleve, Essenund Werden, das Herzogthum Berg mit Homburg, Neustadt, Gimborn und Wildenburg, die vonNassau eingetauschten Landestheile nebst Wetzlar gelegt worden sind. Alle übrigen nach vorste-hender Darstellung gegenwärtig unter preufsischer Hoheit stehenden Länder bilden dagegen die jetzigeProvinz Westfalen.
Bei der Eintheilung der Provinzen in Regierungs-Bezirke sind die Rücksichten auf Erleichterungder Polizei-A erwaltung überwiegend gewesen.
Ostpreufsen, wie es als Herzogthum an das Haus Brandenburg überging,
erstreckte sich bis an