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Die beiden westlichen Provinzen des preufsischen Staats, Westfalen und die Itheinjn-o-rinz, sind aus so vielen einzelnen Ländern zusammengesetzt, dal's es einer einleitenden Darstellungbedarf, um zu einer klaren Uebersicht zu gelangen. Das Haus Brandenburg erhielt zuerst Besitzun-gen im nicderrbeiniscli-westfälischen Kreise des deutschen Reichs durch die klevisclie Erbschaft, welcheim Jahre 1609 eröffnet wurde: es theilte dieselbe mit Pfalz-Neuburg, und erhielt auf seinen Anthcildas Herzogthum Kleve und die Grafschaften Ravensberg und Mark; zu letzterer gehörte auch dieOberherrlichkeit über die Grafschaft Hohen-Limburg und über Lippstadt, welches gemeinschaftlichmit Lippe-Detmold besessen wird. Durch den westfälischen Frieden 1648 kam hierzu das säkulari-sirte Bisthum Minden, als weltliches Fürstenthum. Im Anfänge des 18ten Jahrhunderts erwarb Preufsenhierzu aus der oranischen Erbschaft und mittelst Kaufs das Fürstenthum Moers und die GrafschaftenTecklenburg und Lingen, wozu durch den Utrechter Frieden 1713 noch das Ober-Quartier von Gel-dern als Entschädigung für das Fürstenthum Orange kam. Im Jahre 1742 gelangte Preufsen in denBesitz von Ostfriesland nach dem Aussterben der Landesfürsten. Durch den Basler Frieden 1795überliefs Preufsen seine Besitzungen auf dem linken Rheinufer an Frankreich: unter den Entschädi-gungen, welche es im Jahre 1802 dafür empfing, befanden sich auch der südöstliche Theil des sä-kularisirtcn Bisthums Münster und das säkularisirte Bisthum Paderborn, nebst den Reichsabteien Essenund Werden und dem Frauenstifte Niederelten; die beiden ersten als Fiirstentliümcr, die beiden Ab-teien als Grafschaften. Durch den Frieden zu Tilsit 1807 wurden alle diese im westfälischen Kreisegelegenen Länder verloren: aber schon zu Ende des Jahres 1813 besetzte Preufsen sic wieder. InFolge der Wiener Kongrefs-Verhandlungen wurde Ostfriesland, Nieder-Lingen, und der kleine zwi-schen demselben und der Ems gelegene Theil des Fürstenthums Münster an Hanover abgetreten, vonwelchem Preufsen seinerseits das osnabrück’sche Amt Reckeberg empfing. Durch dieselben Verhand-lungen erhielt Preufsen auf dem rechten Rheinufer zu seinen alten Besitzungen noch das HerzogthumBerg mit der Landeshoheit über die darin ganz oder halb eingeschlossenen Herrschaften Homburg,Gimborn, Neustadt und Wildenburg; ferner das Herzogthum Westfalen nebst der Landeshoheit überdie den Fürsten zu Wittgenstein zustehende Grafschaft dieses Namens; sodann die Besitzungen, welchedem Hause Nassau-Oranien vor dem Jahre 1806 in Deutschland angehörten, wovon jedoch hier nurzu erwähnen sind seine nassauisclien Erblande, das Fürstenthum, vormals Bisthum Korvey, und dieGrafschaft, vormalige Reichsstadt Dortmund. Hierzu kam noch ferner die Landeshoheit über die Be-sitzungen der mediatisirten Fürsten von Salm-Salm, Sahn-Kyrburg und Salm-Horstmar, und der Her-zoge von Croy und von Loz-Corswarn, welche ihnen im Jahre 1802 als Entschädigung für ihrenVerlust auf dem linken Rheinufer in dem südwestlichen Theile des säkularisirten Bisthums Münsterangewiesen waren, und worin sich auch die Grafschaft Steinfurt und die Herrschaften Anholt undGehmen eingeschlossen befanden. Die vorerwähnte Besitzung des Herzogs von Loz-Corswarn kamjedoch nur zu ungefähr drei Viertheilen unter preufsische Hoheit, indem der nördliche, zwischen derEms und der Grafschaft Bentheim liegende Theil derselben unter hanöversche Hoheit fiel. Fernererhielt Preufsen die Landeshoheit auch noch über die Grafschaft Recklingshausen, welche vormals zudem Erzstifte Köln gehörte, und im Jahre 1802 dem Herzoge von Aremberg als Entschädigung zu-gewiesen war; dann auch über die Grafschaft Rietberg, dem Fürsten von Kaunitz gehörig, und über