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dem rechten Elbufer belogenen Theils des Herzogthums Magdeburg, während seiner fünfjährigenDauer besessen hatte. Dazu kamen nun die von dem Königreiche Sachsen in Folge der Verhand-lungen auf dem Wiener Kongresse abgetretenen Länder, soweit dieselben nicht zu den Provinzen.Brandenburg und Schlesien gelegt, oder wiederum an den Grofsherzog zu Sachsen-Weimar abge-treten wurden: namentlich also der Churkreis, mit Ausnahme der zur Provinz Brandenburg gekom-menen Tlieile desselben, nebst der Grafschaft Barby, dem Amte Gommern und der Landeshoheitüber das Amt Walter-Nienburg; dann der preufsische Antheil an dem meifsner Kreise, mit Ausnahmeder Aemtcr Senftenberg und Finsterwalde, an dem Leipziger Kreise und an dem Stifte Merseburg,wie auch das Stift Naumburg; ferner der ganze thüringer Kreis mit der Landeshoheit über die Graf-schaft Stolberg, und den liechten, welche weiland Chursachsen auf einige Besitzungen der Fürstenvon Schwarzburg zustanden; endlich der Ueberrest des ueustädter Kreises, welcher dem bei weitemgrüfsten Tlieile nach an den Grofsherzog zu Sachsen-Weimar abgetreten wurde, vier in den reirfsi-schen Landen cingeschlossene Ortschaften des voigtländischen Kreises, und der königlich sächsischeAntheil an der Grafschaft Henneberg. Zu den hiermit erworbenen Besitzungen gehört auch dersächsische Antheil an der Grafschaft Mansfeld, welche nach dem Aussterben der Grafen den Lehns-herren anheim gefallen war; ferner das Fürsteuthum Querfurt, entstanden aus vier im westfälischenFrieden von dem säkularisirten Erzbisthume Magdeburg abgetrennten Aemtern, wovon jedoch nurQuerfurt und Heldrungen in Thüringen liegen, Jüterbogk und Dahme aber bereits oben, als mit demChurkreise an Preufsen gekommen, erwähnt worden sind. Auch die Gähn-Erbschaft Treffurt nebstder Voigtei Dorla sind, sow r eit sie Sachsen angehörten, mit dem thüringer Kreise an Preufsen ge-kommen: den churmainzischen Antheil erhielt Preufsen mit dem Fiustenthume Eichsfeld schon imJahre 1802. Mit beiden Linien des fürstlichen Hauses Schwarzbunt hat Preufsen sich dergestalt aus-einandergesetzt, dafs es jetzt die vollständige Landeshoheit über das Gericht Allersberg, das Amt Bo-dungen und die einzelnen in seinen Kreisen Nordhausen und Langensalza eingeschlossenen schwarz-burgischen Ortschaften besitzt: auch sind sämmtliche scliwarzburgische Hechte an den Aemtern He-ringen und Kelbra von Preufsen erkauft worden. An Hanover ist der nordwestliche Theil des Für-stenthums Eichsfeld, ungefähr ein Viertheil des Ganzen, gegen Enklaven abgetreten worden, welcheHanover in der Altmark und dem Fürstenthume Eichsfeld besafs: die. bedeutendste derselben ist dasin der Altmark eingeschlossene vormals lüueburgische Amt Klötze. Die vormals reichsunmittelbareHerrschaft Schauen kam nach der Auflösung des deutschen lleichsverbandes unter westfälische Lan-deshoheit, und ist durch die Wiener Kongrcfs-Akte unter preufsische Oberherrlichkeit übergegangen:sie besteht aus dem Flecken Schauen, der im Fürstenthume Halberstadt eingeschlossen ist. Zu derpreuisischen Provinz Sachsen gehört endlich noch die Stadt Erfurt mit ihrem Gebiete: sie ging alsFürstenthum Erfurt im Jahre 1802 aus churmainzischer Hoheit in preufsische über, wurde im Friedenzu Tilsit an Frankreich abgetreten, und im Jahre 1813 wieder von Preufsen besetzt. Bei der Aus-einandersetzung mit dem Grofsherzogthume Sachsen-Weimar sind einige Tlieile des erfurter Gebietesnebst mehren zum thüringer Kreise gehörigen, im grofsherzoglichen Gebiete ganz und halb einge-schlossenen Dörfern an dieses gekommen: Preufsen hat aber das jetzt zum Kreise Erfurt gehörigeDorf Ringsleben von Weimar erhalten.