3
vormals zum Meifsner Kreise gehörigen Aemtcrn Senftenberg und Finstenvalde; so wie auch dieHerrschaft Baruth, die Aemter Jüterbogk und Dahme, und das Amt Belzig, welche vier letztgenanntenLandestheile bis dahin zu dem sächsischen Churkreise gehörten; aufserdem kam durch'Verbesserungender Begränzung noch, wie bereits erwähnt worden, die Halb-Enklave Schermeisel von Posen anBrandenburg, wogegen die Stadt Rothenburg a. d. Oder ebenfalls als Halb-Enklave von Branden-burg an Schlesien überging.
Die Provinz Pommern besteht wesentlich aus dem Herzogthumc dieses Namens, wovonder östlichste und gröl'ste Theil bereits durch den westfälischen Frieden, der wichtigste mit den Aus-flüssen der Oder und der Hauptstadt Stettin im Jahre 1721, und endlich der westlichste nordwärtsder Peene im Jahre 1815 zum preufsischen Staate kam. Mit diesem Hcrzogthume sind jedoch nochvereinigt worden das Fürstenthum Kammin, ein durch den westfälischen Frieden säkularisirtes Bisthum,und die Herrschaften Lauenburg und Bütow, welche bis zum Jahre 1772 nur pfandweise unter pol-nischer Landeshoheit besessen wurden: aufserdem sind, wie bereits erwähnt worden, im Jahre 1816die neumärkischen Halb- und westpreufsischen Ganz-Enklaven, in Bezug auf Verwaltungszwecke, mitPommern verbunden worden.
Die Provinz Schlesien hat gegen Posen, das jetzige Königreich Polen, und die österrei-chischen Staaten wesentlich noch dieselben Gränzen, welche der breslauer Friede vom Jahre 1712bezeiclinete: auch sind derselben schon damals die böhmische Grafschaft Glatz und die mährischeHerrschaft Kätscher einverleibt worden. Im Jahre 1816 ward der von Sachsen abgetretene Theilder Oberlausitz, mit Ausnahme des Kreises Hoyerswerda, damit verbunden: dieser Kreis kam damalsmit den angrenzenden Aemtern Senftenberg und Finsterwalde zur Provinz Brandenburg, woran ersich in polizeilicher Rücksicht sehr zweckmäfsig anschlofs; indessen hat sich die preufsische Regie-rung, wie bereits vorstehend erwähnt worden, nachmals dennoch veranlafst gefunden, ihn, vom An-fänge des Jahres 1825 ab, ebenfalls zu Schlesien zu legen. Mit der Oberlausitz sind auch zweidarin eingeschlossene böhmische Ortschaften noch zum preufsischen Schlesien gekommen. In dem-selben Jahre wurde, wie ebenfalls schon bemerkt worden, der abgesonderte Kreis Schwiebus vonSchlesien getrennt, und dagegen die Halb-Enklave Rothenburg an der Oder mit demselben vereinigt.
Die Provinz Sachsen ist aus selir verschiedenartigen Landestheilen zusammengesetzt. Sieenthält zunächst diejenigen Länder des vormaligen deutschen Reichskreises Niedersachsen■, welchedurch den westfälischen Frieden an den’Churfürsten von Brandenburg kamen, nämlich das Herzog-thum Magdeburg und das Fürstenthum Halberstadt mit ihrem Zubehör, beides säkularisirte geistlicheReichslande. Damit war auch die Landeshoheit über die Grafschaft Wernigerode, der Antheil anHohenstein, welcher aus den Herrschaften Lohra und Klettenberg besteht, und die Lehnsherrlichkeitüber die Grafschaft Mansfeld in Gemeinschaft mit Sachsen verbunden. Hierzu trat im Jahre 1802das bis dahin mainzische Fürstenthum Eichsfeld, nebst den vormaligen Reichsstädten Nordhausen undMühlhausen, desgleichen die Grafschaft Quedlinburg, bis dahin ein reichsunmittelbares Frauenstift,worüber Preufsen schon seit 1702 die Schutzherrlichkeit hatte. Im Jahre 1816 wurde hierzu, wiebereits erwähnt worden, die Altmark gelegt, nachdem das Königreich Westfalen aufgelöst worden,welches dieselbe, nebst allen vorstehend benannten Reichslanden, nur allein mit Ausnahme des auf
1 *