2
Die Provinz Prewfiseii enthält zunächst Ostpreufsen in den Gränzen, wie es im Jahre 1618als Herzogtluun an das Haus Brandenburg; überging: dann Westpreufsen, doch mit andern Gränzen,als worin cs im Jahre 1772 von Polen abgetreten wurde. Aeltere Veränderungen dieser Gränzenentstanden schon durch eine nachträgliche Gräuzberichtigung im Jahre 1776, und hauptsächlich durchdie Besitznahme von Danzig und Thorn im Jahre 1793. Aufserdem aber blieben bei der neuenLandeseintheilung im Jahre 1816 hei Westpreufsen diejenigen Tlieile des auch im Jahre 1772 er-worbenen Netzdistrikts, welche der preufsische Staat nach dem Frieden zu Tilsit behalten und seit-dem seiner westpreufsischen Kammer zu Marienwerder zur Verwaltung übergehen hatte. Auch er-hielt damals die Festung Thorn einen Rayon auf der Südseite der Trewens und auf dem westlichenUfer der Weichsel: und die Begränzung sowohl gegen die neue Provinz Posen, als gegen Pommern,erlitt zur Erleichterung der polizeilichen Aufsicht einige Veränderungen, wodurch namentlich mehreabgesondert liegende wcstpreufsisclie Ortschaften zur Provinz Pommern übergingen.
Die Provinz Posen besteht aus demjenigen Theile des im Jahre 1793 von Polen getrenntenBezirks, welchen Preufsen durch die Wiener Kongrefs-Verhandlungen im Jahre 1815 zurück empfing,und aus dem Netzdistrikte, so weit derselbe durch den Tilsiter Frieden zur Bildung des HerzogthumsWarschau verwendet worden war. Die Gränze dieser Provinz gegen das jetzige Königreich Polenist durch den Staatsvertrag vom 11. November 1817 festgestellt: aufserdem, und den vorhin schonerwähnten Gränzberichtigungeu gegen Westpreufsen, ist noch im Jahre 1816 eine Gränzveränderungdurch die Abtretung einer Halb-Enklave an die Provinz Brandenburg erfolgt, worin sich die kleineStadt Schermeisel befindet.
Die Provinz Braiiilenliiirg enthält zunächst die Markgrafschaft dieses Namens, das ist dieälteste Grundlage des preufsischen Staats, wie dieselbe seit dem Jahre 1412 an das jetzt königlicheHaus gelangt, und seitdem bis zu der Ausdehnung erweitert wurde, worin die Churfürsten von Bran-denburg und Könige von Preufsen sie bis zum Jahre 1807 besafsen. Bis dahin war ihre Begränzungnur dadurch verändert worden, dafs Friedrich II. im Jahre 1773 den zu Magdeburg gehörigen KreisLuckenwalde der churmärkischen Kammer untergab, dagegen aber einen Tlieil des Kreises Zauche,unter der Benennung Kreis Ziesar, der Kammer zu Magdeburg zur Verwaltung überwies, weil hier-durch beide Verwaltungsbezirke in polizeilicher Beziehung sehr zweckmäfsig abgerundet und ergänztwurden. Im Frieden zu Tilsit wurden die Altmark und der in der Niederlausitz eingeschlossene KreisKottbus von der Mark Brandenburg getrennt: beide hat zwar der preufsische Staat seit 1813 wiederin Besitz genommen, allein die Altmark wurde nicht wieder mit der Provinz Brandenburg vereinigt,weil sie, in Bezug auf Justiz und Polizei, viel zweckmäfsiger von Magdeburg aus verwaltet werdenkann. Bei der neuen Landeseintheilung im Jahre 1816 wurden, wegen eines gleich klaren Vcrwal-tungszweckes, auch die Kreise Schievelbein und Dramburg nebst dem nördlichen Theile des KreisesArnswaldc von der Mark Brandenburg getrennt und zur Provinz Pommern gezogen, worin sie bis-her eine tief cinspringende Halb-Enklave gebildet hatten. Dagegen wurde zur Provinz Brandenburggelegt der zu Schlesien gehörige, aber bis dahin durch den Züllichauer Kreis davon getrennte KreisSchwiebus und ein ansehnlicher Theil der in Folge der Wiener Kongrefs-Verhandlungen an Preufsenübergegangenen königlich sächsischen Länder: namentlich das Markgrafthum Niederlausitz nebst den