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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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zu 'offnen, den Verkehr nicht vorsätzlich zu hindern,und die ihr angezeigten muthwilligen Frevler streng zustrafen.

Welcher Biedermann kann, nach gründlicher Er-wägung alles Vorgesagten, einer ängstlichen Polizeydas Wort sprechen, welche, wenn sie alle Anforderun-gen befriedigen wollte, sich wie ein Marionetenspielergebährdcn und die regierten Vernunftwesen Staats-bürger wie leblose Puppen meistern müßte!