wird; denn sonst müßte der Jagdgenießer dahin wirth-schaften, Ueberfluß an Wild zu hegen.
U-berbaupt kann nicht behauptet werden, daßdie Fvrstverwaltung und Bewirthschaftung zweckmäßigsey, wenn zufbrderst kein bestimmtes örtl'ches Ver-hältniß zwischen Aecker und Wiesen, und Holzland zurBefriedigung der Staatsbürger festgesetzt ist.
Setzen wir auch den äußersten Fall, worüber dieForstwirthschafter so sehr eifern, daß sich nach Ben-sens Jdeengang die immer regsame und gespornte Selbst»thätigkeic der einzelnen Staatsbürger über die Ausrot-tung des größten Theils der Waldungen hermachen, unddas Holzland zu Acker» und WieSland Hinschaffenwird *).
Wann ist dieser Fall möglich, nnd wie groß könntedann auch der Schaden werden? Dieser Fall ist ohneder foitschreitenden Population und deren Anhäufungschon gar nicht möglich, einmahl weil es an Handen,und dann, weil es an Interesse hierzu mangeln würde»
Ge-
*) Diese Gespensterscherey wird sogar als höchst wahrschein-lich angegeben, uncingedcnk, daß uns das Bedürfniß detHolzes bey jedem Löffel voll warmer Suppe, den wir ge-nießen, lebhaft für seine Erhaltung zu wachen, mahntund nöthet.