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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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und durch

aber durch Begründung des Eigenthums,zweckmäßige Population *).

U - Die

») So nothwendig und vortheilhaft die Ungebundenheit deSHvfsußes ist, so nachtheilig und verderblich kann der Miß-brauch der Güterzertrümmerung werden. Arrondirungs»Freyheit, Güterdismembratious-Freyheit unter gesetzli-cher Bestimmung des lVIinimum, welches in der behagli-chen Ernährungsfähigkeit seine Gränze hat, Aggregativnder Güter, in wie ferne sie durch Selbstthätigkeit und Ab-sicht bewirthschaftet werden können, Leerhäuseln für dienöthigen Landprofeffionisien vertragen sich vollkommen mitder bürgerlichen Freyheit, und mit dem Staatsinteresse;aber Zerstückelung der Hvfgüter, in nnbehülfliche Parzel-len, Anhäufung der Leerhäuseln für Taglöhner, Krämer,und anderes faules Gesindel, Vernachlässigung des Ver-hältnisses, oder der Zutheilung des HolzlandeS, sind undbleiben staatsverderbliche PvpulativnSmehruug, Vermeh-rung des liederlichen Gesindels, der Gefahr und derFrevel, zumahl wenn es wahr ist, was'Kleinschrvd sag tdaß es rechtlich erlaubt ist, im Nothfall eine ziemlichePortion Verrath zu stehlen.

Die schöne Idee, alle passive» Bürger, so viel mög-lich, aktiv zu machen, ihnen durch parzellen Marktmöglich zu machen, sich nach und nach zum höher» Mir-Bürger aufzuschwingen, findet keine günstige Anwendung;als Empfindeley mag sie einigen moralischen Werth ha-ben, aber die Polizey und die Staatswirthschast könnensie nicht würdigen; einmahl ist jeder Plan hiczu unnützeArbeit, und dann ist weder dem Staate, noch den befrag

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