Es gab eine Zeit, wo man sich für die Grund.-sähe des Kolbcrrs härte martern lassen. Sie haktenin den Augen der größten Staatsmänner den Werthder Evidenz; man ahmte sie allenthalben nach, Pvli-zeygesetze, Mauthordnnngrn, Gewerbe und Handlungwurden darnach geleitet; sie schienen die Grundfesteder Rechtlichkeit und der Staatspolitik zu seyn.
Der Phisiokratism bsstritt den Kolbertism, »nhmachte auf seinen Ungrnnd aufmerksam. Immer mehrund mehr geläuterte, und zur reinen Empirik erhobeneGrundsätze der Staatswirthschaft, — die Wahrheit,verdrängten die Täuschung.
Man ist nun überzeugt von der Nothwendigkeitund Rechtlichkeit der Handelsfreyheit, und lacht übetdie blöde Steifheit deö Kolbertism.
Die Idee der strengen und kostbaren Forstpvlizeyist nicht das Verdienst der neueren Zeit; — sie ver-liehet sich im grauen Alterthume.
Schon die baierische Forstordnung vorn Jahre 1616führte sie ein, und bemühte sich, der Forstwirthschaftaufzuhelfen. Sie vermehrte und verdoppelte die Auf-sicht, und hoste, die Menschen durch Strafgesetze zukOrdnung zu bringen.
Son-