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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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Der jährliche Brenn- und Nutzholzbedarf abergleich 4,583326 Tagwerke zahlt.

Nun haben wir aber nach obiger Annahme nukZ,y26ZM Tagwerke, also «giebt sich schon durch die,sen Kalkül, daß Mangel an Waldung vorhanden, unddaß höchste Zeit ist, ihm zu steuern.

Nun haben wir aber ein Drittel des Flächenin-halts als Holzland angenommen; vielleicht ist kaum jdes Flächeninhalts an Holzland vorhanden.

Zwanzig Klafter Brennholz im Durchschnitt sindzu wenig.

Die Hvlzverzehrenden Gewerbe sind gar nicht inAnschlag gebracht.

Der nothwendigen Reserve für Unglücks fälle allerArt, für die mögliche Industrie, ist gar nicht gedacht.Also ist wenigstens erwiesen, daß Gefahr ob dem Ver-zug ist, daß der Staat, zufolge seiner Polizry - Hoheit,sich in die Forstverwaltung und Bewirthschaftung ein-zudringen habe; daß es aber auch außer den Kräf-ten der einzelnen Privaten liege, der drohenden Gefahrabzuhelfen rc., laßt sich eben so leicht nachweisen.

Alle diese Ansichten, auf die uns die Erfahrungaufmerksam gemacht hat, und ihre Gegenmittel, wel-chen die Vernunft ihren Beyfall nicht vorenthaltenkann, liegen also einzig in der Macht der Staatspoli-zeygewalt, und können von den einzelnen Staatsbür-gern nicht befriediget werden»

Die