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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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267
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ln der Unzulänglichkeit der Selbstthätigkeit undSelbsthülfe der einzelnen Staatsbürger zur Beför-derung der Mittel zum Zweck.

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Solange der Staat und die Bürger mit einer An-nalpflanze, Getreid, Futterkränter, Handelspflavzen,zu thun haben, so mag immer die individuelle Selbst-thätigkeit der Bürger zu ihrer zweckmäßigen Gewinnungund Bearbeitung zureichen, der Staat soll und kannsich nicht leicht in die Leitung der Privat'okonomieneinmischen. Der rastlose Drang der Bedürfnisse allerArt, die Lust zu leben, und bequem zu leben, reitzenund spornen für sich zum Zweck. Die Poljzey erfüllthierin ihre Pflicht vollkommen, wenn sie die mannig-faltigen Hindernisse, welche der regen Selbstthätigkeitder Bürger im Wege stehen, wegzuräumen sich bemüht,Unrerricht, Aufmunterung, und Beyspiele nicht ver-nachlässigt: weiter positiv zu handeln wird in keinerleyRücksicht entsprechen.

Allein ganz anders verhält si'chs mit den Holz-pflanzen; ihr langsames, perennes Heranwachsen, ihrKämpf mit den Elementen, mit ihren eigenen Krank-heiten, mit ihren übrigen Feinden, Menschen und Thie-ren, erheischen eine weit sorgfältigere Pflege schon dar-um, weil sie nicht mit jedem wiederkommenden Jahreprvducirt werden können, und die Hoffnung, die Er-wartung , und den Mangel der Zeltgenossenschaft wieder Nachkommenschaft drückend empfinden lassen.